Drastische Preissenkung
Wasser-Entscheidung könnte Senat viel Geld kosten
Berliner können sich auf sinkende Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt mahnte die Berliner Wasserbetriebe wegen überhöhter Preise ab und forderte eine Preissenkung von durchschnittlich rund 19 Prozent. Doch eine solche drastische Senkung könnte für Berlins Senat gleich doppelt teuer werden.
Von Gilbert Schomaker
Für Dieter Blümmel sind die hohen Wasserpreise in Berlin eine nicht enden wollende Geschichte. Die erste Klage, mit der sich der Sprecher des Eigentümerverbandes Haus und Grund beschäftigte, stammte aus dem Jahr 1996. "Immer wieder versuchten die Berliner, gegen die hohen Preise vorzugehen. Das ist ein langjähriger Kampf", sagt Blümmel. Doch seit der Entscheidung des Bundeskartellamts vom Montag sind die Verfechter niedrigerer Wasserpreise ein Stück weiter gekommen: Die oberste deutsche Kartellbehörde stellte nach einem Vergleich mit den Wasserpreisen in München, Köln und Hamburg eindeutig fest, dass die Trinkwasserpreise in Berlin zu hoch sind. Das Kartellamt verfügte, dass die Preise für die Jahre 2012, 2013 und 2014 um 19 Prozent gesenkt werden müssen. Das entspricht 205 Millionen Euro, die die Berliner insgesamt weniger zahlen müssten. Noch ist der Beschluss aber nicht endgültig. Die Berliner Wasserbetriebe lassen mittels einer Feststellungsklage überprüfen, ob das Bundeskartellamt in die Preisgestaltung in Berlin eingreifen darf.
Umstrittene Kalkulation
Verbandssprecher Blümmel begrüßt diesen juristischen Weg. "Ich will, dass per Gerichtsverfahren juristisch auch für die Zukunft geklärt wird, wie die Wasserpreise in Berlin zu kalkulieren sind." Das ist nämlich ein schwieriges Feld. In die Kalkulation fallen nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch Abschreibungen beispielsweise für Pumpwerke. Denn irgendwann müssen sie erneuert werden. Dafür zahlen die Berliner – via Wasserpreise. Allerdings ist diese Kalkulation seit Jahren umstritten.
"Aber nicht nur die Trinkwasserpreise, auch die Abwasserpreise sind zu hoch", sagt Gerhard Seyfahrt vom Berliner Wassertisch. Die Bürgerbewegung hatte per Volksentscheid den Senat dazu gebracht, die bis dahin geheimen Privatisierungsverträge offenzulegen. Insgesamt sind die Preise für Wasser in Berlin seit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe 1999 um 35 Prozent gestiegen. Seyfahrt macht vor allem das Konstrukt der Verträge dafür verantwortlich. Sie garantieren den privaten Teilhabern einen Zins auf ihr eingebrachtes Kapital. Nach Meinung des Berliner Wassertisches ist diese Garantie-Rendite ein preistreibender Faktor.
In der Opposition gab es am Montag große Freude. Die Grünen-Politikerin Heidi Kosche, die sich seit Jahren für eine Preissenkung einsetzt, sagte: "Das ist in der Vorweihnachtszeit ein schönes Geschenk für die Berliner Wasserkunden." Es sei ein Erfolg für alle, die sich am Volksentscheid zu den Wasserbetrieben beteiligt hätten. Das waren immerhin 660000 Berliner.
Ein Politiker gab sich besonders zufrieden: Harald Wolf. Der ehemalige Wirtschaftssenator der Linkspartei, der das Verfahren in Gang gesetzt hatte, sagte: "Die Berliner können endlich mit sinkenden Wasserpreisen rechnen. Mit der Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt wegen im Vergleich zu anderen Wasserversorgern überhöhter Wasserpreise sind die Wasserbetriebe und die Gesellschafter aufgefordert, die Wasserpreise zu senken." Die Linke habe immer kritisiert, dass durch die Teilprivatisierung von 1999 der Wasserpreis auf der Basis kalkulatorischer Kosten ungerechtfertigt erhöht wurde, um den Privaten ihre zugesagten Renditen zu sichern. Mit der Abmahnung werde unterstrichen, dass das Wassermonopol nicht zulasten der Berliner Kundinnen und Kunden gehen dürfe. "Die Abmahnung der Wasserbetriebe durch das Kartellamt unterstreicht deshalb die Notwendigkeit einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe und die Änderung der Verträge zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher", so der Linken-Politiker. Was Wolf nicht ausdrücklich ausführte, ist der Umstand, dass er als Wirtschaftssenator und Vorsitzender des Aufsichtsrats die Erhöhung der Wasserpreise jahrelang genehmigt hatte.
Die Folgen der Preisenkung
Auch eine andere Lobbyistin in Sachen zu hohe Wasserpreise sah sich durch die Entscheidung des Kartellamtes bestätigt: Maren Kern. Das Vorstandsmitglied des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen sagte: "Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe zeigt, dass der BBU mit seiner langjährigen Kritik an den hohen Berliner Wasserpreisen richtig lag." Die Datenbank des Verbands zeigt die hohen Preise in der Hauptstadt. Während man in Berlin 2,27 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser bezahlt, muss man beispielsweise in Düsseldorf nur 1,81 Euro und in Köln nur 1,64 Euro bezahlen.
Eine so drastische Senkung, wie sie das Bundeskartellamt nun verlangt, könnte gleich mehrere Folgen haben: Für die Wasserbetriebe, die in den vergangenen Jahren erheblich effizienter geworden sind, könnten weitere Rationalisierungen bis hin zu Entlassungen anstehen. Für den Senat könnte die Entscheidung gleich doppelt teuer werden: Denn erstens sinkt der Anteil des Gewinns für das Land, der momentan bei 125 Millionen Euro jährlich liegt. Zudem könnten ohne Nachverhandlungen der Verträge die privaten Teilhaber auf eine Ausgleichszahlung ihrer Verluste durch das Land pochen.
"Es darf nicht passieren, dass letztlich der Steuerzahler die Verluste der Privaten ausgleichen muss. Dann droht die Entlastung bei den Wasserpreisen über die Erhöhung von Steuern in Berlin aufgefressen zu werden", so Gerhardt Seyfarth vom Wassertisch. Die Lösung sollen die Nachverhandlungen bringen.
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