Gerichtsentscheid
"Pro Deutschland" darf nicht in Lichtenrade tagen
Die islamfeindliche Bürgerbewegung "Pro Deutschland" muss sich für ihren Bundesparteitag in Berlin einen anderen Veranstaltungsort suchen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ihr die Nutzung des kommunalen Gemeinschaftshauses Lichtenrade untersagt.
Die islamfeindliche Bürgerbewegung "Pro Deutschland" muss sich für ihren Bundesparteitag in Berlin einen anderen Veranstaltungsort suchen. Sie wollte bislang das kommunale Gemeinschaftshaus Lichtenrade nutzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch nun entschieden, dass die Partei keinen Anspruch auf Überlassung von Räumen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg habe (Az.: OVG 3 S 141.11).
Die Richter hoben auf Beschwerde des Landes Berlin einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Oktober auf. Zugleich wurde ein Eil-Antrag der Bürgerbewegung pro Deutschland auf Rechtsschutz abgewiesen.
Träger öffentlicher Gewalt seien grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Räumlichkeiten politischen Parteien zu überlassen und dürften den Zugang beschränken, solange dies generell geschehe und alle Parteien in gleicher Weise betroffen seien, begründete der 3. Senat seinen Beschluss.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gestatte die Nutzung seiner Räume lediglich den Kreisverbänden und Bezirksgruppen politischer Parteien, und zwar nur dann, wenn sich die geplante Veranstaltung auf deren "Zuständigkeitskreis" beziehen.
Dies schließe einen Anspruch des Bundesverbandes der Bürgerbewegung "Pro Deutschland" auf Durchführung des Bundesparteitages im Gemeinschaftshaus Lichtenrade oder sonstigen Räumen des Bezirks grundsätzlich aus.
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