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05.11.11

Ex-Parkeisenbahner

Beweise sollen diesmal fürs Gefängnis reichen

Einer der angeklagten ehemaligen Parkeisenbahner war einschägig bekannt. Bisher kam er aber mit Geld- und Bewährungsstrafen davon. Diesmal dürfte ihn die Beweislast ins Gefängnis bringen: Der Angklagte soll einen 12-Jährigen zum Sex gezwungen haben.

© Steffen Pletl
Mi§brauch von Kindern
Verwaist: Der Hauptbahnhof der Parkeisenbahn in der Wuhlheide. Die Saison ist beendet, die Missbrauchsfälle werden die Mitarbeiter allerdings noch lange beschäftigen

Der ehemalige Mitarbeiter der Parkeisenbahn an der Wuhlheide, Tobias N., soll nach Angaben des "Tagesspiegels" 12-Jährige zu sexuellen Handlungen und zum Oralverkehr gezwungen haben. N. muss sich dafür demnächst vor dem Landgericht Moabit verantworten. Mitangeklagt ist Ns. Freund Steffen M. .

Bisher kam er mit Geld- und Bewährungsstrafen davon: 2004 wurde er wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach seinem Rauswurf bei der Parkeisenbahn wurde er im Mai 2009 noch einmal zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen eines anderen Sexualdelikts verurteilt. Diesmal ist N. in 13 Fällen des schweren Missbrauchs angeklagt. Die Beweislast soll ihn nun ins Gefängnis bringen.

Wie berichtet, waren N. und M. nach ihrer Tätigkeit bei der Parkeisenbahn beim Müritzer Eisenbahnverein Hei Na Ganzlin aktiv. Im Mai 2010 haben Mitarbeiter des Vereins in einer Lokomotivhalle des Vereins in Bernau mehrere CD-Roms mit Kinderpornografie entdeckt. Laut "Tagesspiegel" hatten Berliner Ermittler, denen N. einschlägig bekannt war, die Polizei in Waren an der Müritz über den Mann informiert. Diese hätten das an den Eisenbahnverein weitergegeben. Allerdings waren dessen Mitglieder zu dieser Zeit völlig zerstritten, wie es heißt. Der damalige Vorstand glaubte deshalb nicht, dass das kinderpornografische Material von N. und M. stamme. Gerüchte, dass auf den gefundenen Videos und Bildern Opfer der Parkeisenbahn sind, hätten sich bisher nicht bestätigt. Es gebe keine Querverbindung zwischen den Vorfällen bei den beiden Vereinen.

Quelle: BM/ap
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