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01.11.11

Nebenkosten

Sauberes Wasser lässt Berliner Mieten steigen

In Berlin gilt eine neue Verordnung. Danach muss das Trinkwasser für Mehrfamilienhäuser einmal im Jahr auf Legionellen untersucht werden. Die Kosten können voll auf die Betriebskosten von Mietern umgelegt werden.

© dpa/DPA
Keime im Trinkwasser

Am heutigen Dienstag tritt eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft, die für Bewohner von Mehrfamilienhäusern in Berlin und Brandenburg weitreichende Konsequenzen hat: Einmal im Jahr muss nun das Trinkwasser auf Legionellen untersucht werden. Die Kosten für Probenentnahme und Laboruntersuchung können voll auf die Betriebskosten umgelegt werden. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) schätzt, dass auf die Mieter in Berlin Mehrausgaben von etwa 35 Millionen Euro zukommen. Pro Wohnung werden die Betriebskosten um mindestens 25 Euro im Jahr steigen.

Legionellen bilden sich in warmen, stehenden Wasser. Die Bakterien werden beim Duschen eingeatmet und verursachen schwere Lungenentzündungen, die tödlich sein können. "In den vergangenen zehn Jahren gab es allerdings nur zwei Vorfälle in privaten Wohnungen", sagte der Sprecher des BBU, David Eberhart. Häufiger taucht das Problem in Schwimmbädern auf. Um Legionellen abzutöten, muss das Wasser heißer als 55 Grad sein. Auch kaltes Wasser unter 20 Grad gilt als unbedenklich, weil sich dann Legionellen nur sehr langsam vermehren. Im Zwischenbereich und im stehenden Wasser könne sie sich allerdings schnell verbreiten und eine Gefahr darstellen.

Von der neuen Trinkwasserverordnung sind alle Großanlagen, die einen Warmwasserbehälter von über 400 Litern besitzen, betroffen. 115.000 solche Großversorger mit Warmwasser gibt es in Berlin. Unter die neue Prüfpflicht fallen aber auch alle Häuser, in denen zwischen der Erwärmung des Wassers durch die Heizung und dem Wasserhahn mehr als drei Liter Wasser durch die Leitungen fließen. Damit fallen fast alle Mehrfamilienhäuser unter die Verordnung.

An drei Stellen muss nun eine Probe entnommen werden: im Vorlauf und im Rücklauf des Wassers sowie am von der Erwärmung entferntesten Punkt, also meist an einem Duschkopf in der obersten Etage. Die Kosten für die Probe und ihre Analyse durch ein vorgeschriebenes Labor liegen laut BBU in der einfachsten Variante bei etwa 200 Euro. "Bei komplizierten Anlagen mit mehreren Steigsträngen können daraus aber auch schnell 400 Euro werden", so BBU-Vorstandsmitglied Maren Kern. Sollte es Verdachtsfälle geben, müssen diese den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Hausverwaltungen stehen in der Pflicht, solche Untersuchungen durchzuführen. Probleme erwartet der Wohnungsverband bei den Laboren und den Behörden. "Wir rechnen mit erheblichen Engpässen", so Kern. Denn die Gesundheitsämter hätten neben der Überprüfung der Trinkwasserrichtlinie auch viele andere Aufgaben zu erfüllen. Obwohl die Mitarbeiter der Gesundheitsämter in den vergangenen Monaten schon geschult wurden, gibt es noch Informationsprobleme. Denn noch fehlt es etwa an Informationsbroschüren beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales.

"Die neue Verordnung bringt einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich und kostet die Mieter viel Geld", sagte Eberhart. Auch bei der Senatsgesundheitsverwaltung sieht man die engmaschige Prüfpflicht kritisch. Grundsätzlich sei es gut, die Wasserleitungen auf Legionellen zu überprüfen. Es reiche aber eine Drei-Jahres-Frist, hieß es aus der Gesundheitsverwaltung.

Quelle: sco
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