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20.10.11

Luftqualität

Verwaltungsrichter - Berliner Umweltzone rechtens

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die 2008 eingerichtete Umweltzone in Berlin bestätigt. Geklagt hatten Besitzer von älteren Fahrzeugen, die wegen deren Schadstoffausstoßes nicht mehr innerhalb des S-Bahn-Rings fahren dürfen.

© dapd/DAPD
Berlin ist EU-weit Spitze bei Feinstaub-Minderung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag drei Klagen gegen die Berliner Umweltzone auch in der Berufung abgewiesen. Eine Revision gegen die Berufungsurteile ließ der 1. Senat nicht zu, wie das Gericht mitteilte. Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) begrüßte die Entscheidung. Die Umweltzone war 2008 in der Innenstadt innerhalb des S-Bahnrings eingeführt worden, um die Luftbelastung vor allem durch Feinstaub zu verringern. Drei Besitzer von älteren Autos hatten vor Gericht argumentiert, dass die damit verbundenen Fahrverbote kein geeignetes Mittel seien, dieses Ziel zu erreichen.

Das sahen die Richter anders. Angesichts vorliegender Untersuchungen sei nicht erkennbar, dass sich die Einrichtung der Umweltzone als greifbar falsch erwiesen hätte, hieß es in der Urteilsbegründung (Az.: OVG 1 B 4.10; OVG 1 B 5.10; OVG 1 B 6.10).

"Es freut mich, dass die Berliner Gerichte nun auch in der zweiten Instanz die Umweltzone als sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Berlin bestätigt haben", erklärte die Umweltsenatorin. Gerade durch die seit 2010 wirkende Stufe 2 sind mehr als 60.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet worden, so dass die Konzentration der gesundheitsgefährlichen Rußpartikel aus dem Straßenverkehr um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist."

Nach Angaben der Senatorin wären in diesem Jahr ohne Umweltzone zehn Tage mehr mit Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes registriert worden. Mit der Umweltzone sei die erlaubte Zahl von 35 Überschreitungstagen bisher eingehalten worden. Auch die Stickoxidbelastung habe dank der Umweltzone um etwa 5 Prozent gesenkt werden können. Allerdings liege an Hauptverkehrsstraßen die Belastung immer noch über den Grenzwerten.

"Die Umweltzone allein wird aber nicht reichen", meinte Lompscher. Sie erwarte deswegen auch von der Bundesregierung Unterstützung, zum Beispiel in Form einer steuerliche Förderung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge, die die kommende Euro-6-Norm einhalten.

Quelle: dpa/sei
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