Marzahn-Hellerdorf
Bezirk verkauft Geldforderungen an Dienstleister
Um das Haushaltsminus zu senken, wird der Berliner Bezirk Marzahn-Hellerdorf in einem Pilotprojekt offene Rechnungen an Finanzdienstleister verkaufen. Bis zu 3000 Rechnungen sollen meistbietend veräüßert werden.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wird offene Geldforderungen, die es gegenüber Privatpersonen und Firmen hat, an private Finanzdienstleister verkaufen. „Factoring“ sei der Fachbegriff dafür, sagt Finanzstadtrat Stefan Komoß (SPD). Die Ausschreibung ist vorbereitet. Sie soll Mitte September im Amtsblatt veröffentlicht werden. Es geht um nicht bezahlte Rechnungen im Gesamtwert von rund 300.000 Euro. Sie sollen als Paket verkauft werden.
Die Gesamtsumme der offenen Forderungen des Bezirksamtes ist weit höher. Sie liegt bei 13 Millionen Euro. Es handele sich um 2000 bis 3000 Rechnungen im Wert von zehn Euro bis zu einem sechsstelligen Betrag, so der Stadtrat. Darunter seien offene Forderungen für nicht bezahlte Miete und Pacht, für nicht entrichtetes Bußgeld oder für Pflegeleistungen, die das Bezirksamt bezahlt hat. Der Verwaltungsaufwand ist in vielen Fällen hoch, da der Schuldner nicht mehr auffindbar oder gerade nicht zahlungsfähig ist.
Auf der anderen Seite hat Marzahn-Hellersdorf ein Haushaltsminus von 26 Millionen Euro. Was liegt näher, als die Schulden einzutreiben und damit das Haushaltsdefizit zu verringern? „Wir nehmen nur seriöse Finanzdienstleister“, sagt Steffen Färber, Leiter der Serviceeinheit Finanzen. Dafür sei durch eine Reihe von Bedingungen in der Ausschreibung gesorgt. „Der Meistbietende erhält den Zuschlag.“ Finanzsenator und Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses haben dem Vorhaben zugestimmt.
Starke Restriktionen hat der Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt. „Wir haben ihm eine Liste mit etwa 60 Forderungsarten geschickt“, sagt Finanzstadtrat Komoß. Nur sechs oder sieben habe der Datenschutzbeauftragte bisher genehmigt. Das bedeutet: Von rund 13 Millionen Euro offener Forderungen kann das Bezirksamt nach derzeitiger Rechtslage nur rund eine Million Euro an die Finanzdienstleister verkaufen. Es handele sich um privatrechtliche Forderungen, sagt Komoß. Öffentlich-rechtliche Forderungen wie zum Geld für Pflegeleistungen dürften derzeit noch nicht veräußert werden. „Dazu müsste es eine Gesetzesänderung in Berlin geben“, sagt der Stadtrat. In anderen Bundesländern sei es bereits möglich.
Komoß hat mit allen Fachämtern des Bezirks gesprochen und die Außenstände erfasst, die nach den Vorgaben des Berliner Datenschutzbeauftragten verkauft werden dürfen. Dies werde die Mitarbeiter entlasten, so Komoß. „Denn das Haushaltsrecht schreibt vor, dass wir offene Forderungen, auch wenn sie schon lange zurückliegen, ein oder zwei Mal im Jahr überprüfen müssen.“ Um die Schulden, die an Finanzdienstleister verkauft werden, müsse sich das Amt nicht mehr kümmern. Das sei allein das Risiko der Factoring-Firma.
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