Nach Maikrawallen
Flaschenwerferin zu Bewährungsstrafe verurteilt
In der Walpurgisnacht 2011 warf sie eine Flasche in Richtung von Polizisten, verletzt wurde niemand. Das Berliner Amtsgericht sah darin eine versuchte gefährliche Körperverletzung und verurteilte die 35-jährige Frau jetzt zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe.
Kontrolle: Polizeibeamte untersuchen Rucksäcke und Taschen bei der "Revolutionären 1. Mai Demo".
Wegen einer Beteiligung an den diesjährigen Maikrawallen ist eine 35-jährige Frau am Dienstag von einem Berliner Amtsgericht zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte hatte in der Walpurgisnacht zum 1. Mai im Stadtteil Friedrichshain eine Glasflasche in Richtung von Polizeikräften geworfen. Getroffen wurde niemand. Als Bewährungsauflage muss die Frau 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht bewertete den Wurf als versuchte gefährliche Körperverletzung.
In den meisten anderen Prozessen wegen der Maikrawallen wurden die Angeklagten außerdem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Die Wurfgeschosse wurden den Anklagen entsprechend jeweils aus größeren gewaltbereiten Menschenansammlungen geschleudert. Im vorliegenden Fall stand die Frau in einer kleinen Gruppe von nur sieben Personen, wie ihre Anwältin erklärte. Ihr Verhalten vermochte die Angeklagte nicht zu erklären.
Nach Angaben von Gerichtssprecher Tobias Kaehne wurden in bisher zehn weiteren Prozessen hauptsächlich Bewährungsstrafen verhängt. Insgesamt 54 Anklagen sind nach Auskunft der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth, erhoben worden.
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