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12.08.11

Arabische Großfamilien

Prozess um wilde Schießerei endet mit Freisprüchen

Im November haben sich Mitglieder arabischer Großfamilien in Neukölln eine wilde Schießerei auf der Straße geliefert. Fünf Männer kamen danach vor Gericht. Doch ihnen konnte nicht nachgewiesen, dass sie geschossen haben.

© Steffen Pletl
Schießerei
Polizisten suchten an der Emser Straße in Neukölln nach Spuren - doch letztendlcih konnten niemanden die Schüsse nachgewiesen werden

Nach einer Schießerei zwischen Mitgliedern zweier Großfamilien sind fünf Männer am Freitag vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Vor Gericht konnte nicht geklärt werden, wer aus der Gruppe der arabischstämmigen Angeklagten geschossen hatte. In dem seit Ende Mai laufenden Verfahren ging es um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.

Zwei Männer einer rivalisierenden Familie waren im November vergangenen Jahres in Neukölln durch Schüsse leicht verletzt worden. Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Opfer waren ein unter dem Namen „Mahmoud“ bekannt gewordener Intensivtäter und dessen Bruder. Sie wurden durch Querschläger verletzt.

Für das Gericht stand zwar fest, dass es eine Auseinandersetzung gab, bei der auch Schüsse fielen. Doch die Schützen hätten nicht überführt werden können, hieß es im Urteil. Eine gemeinschaftliche Täterschaft der Angeklagten im Alter von 27 bis 42 Jahren habe sich nicht bestätigt. Insgesamt 18 Schüsse sollen abgefeuert worden sein.

Zeugenaussagen für Verurteilung nicht ausreichend

Dem Gericht zufolge konnte eine Verurteilung nicht allein auf die Angaben der Brüder gestützt werden, da es in deren polizeilicher Vernehmung „erhebliche Unregelmäßigkeiten und Merkwürdigkeiten“ gab. Diese Angaben stünden nicht im Einklang mit den Beweisen, sagte die Richterin. Auch der Staatsanwalt hatte Zweifel, dass die Rivalen bei dem Durcheinander die Schützen tatsächlich identifiziert haben.

Ein 34-jähriger Angeklagte war ursprünglich verdächtigt worden, auf die Kontrahenten geschossen zu haben. Das Gericht verwies auf ein Video einer Überwachungskamera. Darauf sei eindeutig zusehen, dass dieser „keine Waffe in der Hand“ hatte. Der Anklage nach hatte er diese zuvor einem mitangeklagten Bruder abgenommen. Auch dieser Verdacht konnte dem Urteil zufolge durch das Video widerlegt werden.

Anlass für Schießerei bleibt offen

Hintergrund der Auseinandersetzung soll ein Streit um Geld gewesen sein. Am Ende des Prozesses blieb für das Gericht allerdings offen, was der Anlass für das Treffen war. Im Hinblick auf frühere Ermittlungen hatten die verletzten Brüder die Aussage vor Gericht verweigert. Lediglich der 34-jährige Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt. Er bestritt, der Schütze gewesen zu sein. Er hatte als einziger Angeklagter in Untersuchungshaft gesessen.

Quelle: dapd/ap
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