Gerichtsurteil
Misshandlung - Berliner Polizisten freigesprochen
Zwei Polizisten sind am Mittwoch von einem Berliner Amtsgericht vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Sie waren angeklagt, einen illegalen Zigarettenhändler geschlagen und an der Stadtgrenze auf den Müll geworfen zu haben.
Zwei Berliner Polizisten sind am Mittwoch vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Die Beamten waren angeklagt, im Februar 2010 einen illegalen Zigarettenhändler bei einer Autofahrt misshandelt und am Stadtrand nach weiteren Schlägen auf einen Müllhaufen geworfen zu haben. „Kein einziger Vorwurf war nachzuweisen“, urteilte der Richter an einem Berliner Amtsgericht. Die Staatsanwältin hatte dagegen 15 Monate Haft mit Bewährung beantragt.
Die Staatsanwaltschaft werde in Berufung gehen, erklärte die Sprecherin der Anklagebehörde, Simone Herbeth, am Donnerstag. Die Anklägerin sprach von einer Art Selbstjustiz. Die Beamten handelten ihrer Ansicht nach aus Verärgerung über immer wieder dieselben Straftäter, die trotz Verweisen weiter illegale Zigaretten verkauften.
Das Gericht orientierte sich an den nicht zu widerlegenden Aussagen der Polizisten im Alter von 30 und 35 Jahren. Nach ihren Angaben wurde der Mann als illegaler Zigarettenhändler auf dem U-Bahnhof Parchimer Allee in Berlin-Neukölln festgenommen. Er habe fliehen wollen und sei dabei gestürzt, erklärten die Beamten. Weil der Mann schon tags zuvor erwischt worden sei, wurde ihm erneut ein Platzverweis erteilt. Um eine schnelle Rückkehr zu verhindern, sei der Mann ohne jegliche Misshandlung weggefahren worden, beteuerten die Polizisten.
Der Zigarettenhändler wurde inzwischen aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben und konnte nicht als Zeuge vernommen werden. Denkbar sei, dass er die Polizisten in einer damaligen Vernehmung belastet habe, um sich selbst zu schützen, argumentierte das Gericht. Der 21-Jährige hatte aber nur von Schlägen im Auto gesprochen. Auf Aussagen einer Augenzeugin, die von Ferne Schläge außerhalb des Autos gesehen haben will, war das Urteil wegen Widersprüchlichkeiten nicht zu stützen, wie das Gericht erklärte. Ein untersuchender Arzt hatte im Prozess zudem gesagt, es habe am Körper des Mannes keine Verletzungen gegeben, die auf heftige Faustschläge hindeuteten.
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