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04.08.11

Überfall im Grand Hyatt

Pokerräuber schweigt im Drahtzieher-Prozess

Im Prozess gegen die Hintermänner des spektakulären Überfalls auf das Poker-Turnier am Potsdamer Platz verweigert der Kronzeuge weiterhin die Aussage. Auch die Beugehaft konnte den bereits verurteilten Räuber bisher nicht umstimmen. Ende des Verfahrens ist daher nicht absehbar

Steffen Pletl

Zehn Tage nach der Tat stellte sich ein 21-Jähriger der Polizei und gestand die Beteiligung an dem Überfall. Auf der Suche nach den drei Komplizen stürmten schwer bewaffnete Elite-Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Wohnungen, auch an der Kreuzung Ritter- und Alte Jakobstraße in Kreuzberg.

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Fast ein Jahr nach Prozessbeginn gegen die mutmaßlichen Drahtzieher des sogenannten Berliner Pokerraubes ist ein Ende des Verfahrens nicht absehbar. Am nunmehr 50. Verhandlungstag hat das Berliner Landgericht weitere Termine bis 1. Dezember angekündigt. Im Prozess müssen sich zwei Männer im Alter von 30 und 32 Jahren wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Bei dem Überfall im März 2010 auf das internationale Pokerturnier im Berliner Luxushotel Grand Hyatt waren Startgelder in Höhe von 242.000 Euro erbeutet worden. Der Großteil der Beute ist bis heute verschwunden. Drei Wachmänner waren damals leicht verletzt worden. Vier Angeklagte waren wegen des Überfalls bereits im Juli vergangenen Jahres vom Berliner Landgericht zu Strafen von dreieinhalb bis drei Jahre neun Monate Haft verurteilt worden.

Der derzeit angeklagte 32-Jährige, der am Pokerturnier teilnahm, soll die Idee zu dem Überfall gehabt und das Zeichen zum Losschlagen gegeben haben, während der Mitangeklagte den Fluchtwagen gefahren und die Täter am Tatort instruiert haben soll. Beide haben zu den Vorwürfen bislang geschwiegen.

Hauptbelastungszeuge aus Beugehaft entlassen

Im Verfahren gegen die vermeintlichen Drahtzieher des Überfalls saß ein 23-jähriger verurteilter Pokerräuber seit einem halben Jahr zusätzlich in Beugehaft. Er hatte sich seit Februar vehement geweigert, Fragen des Gerichts zu den Hintermännern des Überfalls zu beantworten. Die Beugehaft, mit der eine Aussage erzwungen werden soll, ist auf sechs Monate begrenzt.

Der 23-Jährige machte auch am Donnerstag keine Angaben und wurde wieder in die Strafhaft entlassen, die zur Verbüßung der Beugehaft nur unterbrochen worden war. Die Aussageverweigerung hatte er damit begründet, dass er „sich oder Angehörige“ andernfalls einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen könne und in seinem Verfahren „nicht voll umfänglich die Wahrheit“ gesagt habe. In seinem eigenen Prozess galt er als Kronzeuge und war geständig. Er bekam damals von den vier Tätern die höchste Strafe.

Das Gericht lehnte am Donnerstag einen Antrag der Verteidigung auf Vernehmung von zwei weiteren verurteilten Pokerräubern ab. „Die Umstände der Tat scheinen derzeit hinreichend aufgeklärt“, hieß es zur Begründung. Die Verteidigung kündigte daraufhin weitere Beweisanträge an

Quelle: dpad/nbo
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