Abonnenten-Login Serviceangebote der Berliner Morgenpost Specials der Berliner Morgenpost
02.08.11

Sicherungsverwahrung

Notorischer Straftäter kommt wieder frei

Obwohl die Berliner Richter davon ausgehen, dass ein 49-Jähriger nach seiner Haftentlassung weitere Straftaten begehen wird, lehnten sie eine Sicherungsverwahrung ab. Der Mann sitzt seit fast 26 Jahren ununterbrochen im Gefängnis.

© dpa/DPA
JVA Tegel

Im Prozess gegen einen verurteilten Straftäter hat das Berliner Landgericht von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen. In dem am Dienstag verkündeten Urteil stellten die Richter fest, dass von dem Mann im Falle einer Entlassung eher „einfache Straftaten“ zu erwarten seien. Diese rechtfertigten aber keine Sicherungsverwahrung.

Der 49-jährige Mann sitzt seit 26 Jahren fast ununterbrochen im Gefängnis. Fünfmal war er bei Hafterleichterungen geflohen und hatte Betrugs-, Diebstahls- sowie Raubtaten begangen. Zuletzt war er im März 2003 wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Sicherungsverwahrung war damals nur unter Vorbehalt angeordnet worden.

Acht Jahre nach dem Urteil mussten die Richter daher über die Gefährlichkeit des Häftlings neu entscheiden. Der Angeklagte hat mittlerweile fast zwei Drittel der Strafe verbüßt. Haftende wäre im Mai 2016.

Nur Straftaten „einfachen Kalibers“ erwartet

Das Gericht rechnet zwar damit, dass von dem gelernten Kaufmann nach einer Entlassung „Straftaten einfachen Kalibers“ weiter zu erwarten sind. Die Sicherungsverwahrung sei nach neuster Rechtsprechung allerdings nur noch gerechtfertigt, wenn es eine „große Wahrscheinlichkeit für schwerste Gewalttaten“ wie Sexual- oder Tötungsdelikte gebe. Das Gericht verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres.

Wegen Vergewaltigung einer Autofahrerin, die ihn damals als Tramper mitgenommen hatte, war der Angeklagte im Februar 1985 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. In der Folgezeit hatte er Freigänge wiederholt zur Flucht genutzt.

Es folgten Strafen wegen Diebstahls und einer Serie von Banküberfällen, mit denen der ausgebrochene Häftling seine Flucht finanzierte. Bei den Raubtaten hatte er jeweils eine Spielzeugwaffe benutzt. Bei seiner jüngsten Straftat raubte er zusammen mit einer Komplizin eine Anhalterin aus.

Quelle: dapd/sei
Leser-Kommentare
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
 
Top-Thema
Schwarze Frauenbeine mit High-Heels
Gefahr durch High Heels

Je höher der Absatz ist, desto ungesünder sind die Schuhe.

Video Nachrichten mehr
Memmingen Polizei nimmt schießenden Schüler fest
Ägypten Erste freie Präsidentenwahl beginnt
Störungen Kabelbrand legt Berliner S-Bahn lahm
Royal-Scratch DJ Prinz Charles am Plattenteller
 
PromoTeaser_img.jpg
Urlaub an der See

Aktuelle Reisetipps für Ihren nächsten Deutschlandurlaub.mehr

Sommerkoll-klein.png
Sommer Trends

Lindner - Das sind die Sommer Trends 2012!mehr

bio10_onsite-teaser.jpg
Netzwerker

Für eine moderne Energieversorgung in Berlinmehr

 
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

A380 und A400M

Große Flugzeuge am Himmel über der Region

Nahverkehr

S-Bahn-Verkehr nach Kabelbrand gestört

In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote