Sicherungsverwahrung
Notorischer Straftäter kommt wieder frei
Obwohl die Berliner Richter davon ausgehen, dass ein 49-Jähriger nach seiner Haftentlassung weitere Straftaten begehen wird, lehnten sie eine Sicherungsverwahrung ab. Der Mann sitzt seit fast 26 Jahren ununterbrochen im Gefängnis.
Im Prozess gegen einen verurteilten Straftäter hat das Berliner Landgericht von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen. In dem am Dienstag verkündeten Urteil stellten die Richter fest, dass von dem Mann im Falle einer Entlassung eher „einfache Straftaten“ zu erwarten seien. Diese rechtfertigten aber keine Sicherungsverwahrung.
Der 49-jährige Mann sitzt seit 26 Jahren fast ununterbrochen im Gefängnis. Fünfmal war er bei Hafterleichterungen geflohen und hatte Betrugs-, Diebstahls- sowie Raubtaten begangen. Zuletzt war er im März 2003 wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Sicherungsverwahrung war damals nur unter Vorbehalt angeordnet worden.
Acht Jahre nach dem Urteil mussten die Richter daher über die Gefährlichkeit des Häftlings neu entscheiden. Der Angeklagte hat mittlerweile fast zwei Drittel der Strafe verbüßt. Haftende wäre im Mai 2016.
Nur Straftaten „einfachen Kalibers“ erwartet
Das Gericht rechnet zwar damit, dass von dem gelernten Kaufmann nach einer Entlassung „Straftaten einfachen Kalibers“ weiter zu erwarten sind. Die Sicherungsverwahrung sei nach neuster Rechtsprechung allerdings nur noch gerechtfertigt, wenn es eine „große Wahrscheinlichkeit für schwerste Gewalttaten“ wie Sexual- oder Tötungsdelikte gebe. Das Gericht verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres.
Wegen Vergewaltigung einer Autofahrerin, die ihn damals als Tramper mitgenommen hatte, war der Angeklagte im Februar 1985 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. In der Folgezeit hatte er Freigänge wiederholt zur Flucht genutzt.
Es folgten Strafen wegen Diebstahls und einer Serie von Banküberfällen, mit denen der ausgebrochene Häftling seine Flucht finanzierte. Bei den Raubtaten hatte er jeweils eine Spielzeugwaffe benutzt. Bei seiner jüngsten Straftat raubte er zusammen mit einer Komplizin eine Anhalterin aus.
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