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01.07.11

Prozess

31 Messerstiche wegen Streit ums Abendessen

Weil man sich nicht einigen konnte, wer das Essen aufsetzen solle, sind zwei Männer so heftig in Streit geraten, dass einer der Kontrahenten dafür mit dem Leben bezahlte. Der Täter wurde jetzt zu vier Jahren Haft verurteilt.

© dpa
Symbolfoto - Jugendlicher mit Messer

Nach einer tödlichen Messerstecherei im Görlitzer Park ist ein 26-jähriger Mann am Freitag vom Berliner Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein banaler Streit um ein Reisgericht war der Auslöser. Das spätere Opfer wurde dann handgreiflich. Bei der folgenden Schlägerei zog der Angeklagte laut Gericht "aus Angst um sein Leben" sein Messer und stach 31 Mal zu.

Messerstiche in Panik und höchster Erregung

Das Gericht ging von einem Totschlag im minderschweren Fall aus. Der Angeklagte sei in einen "Erregungszustand" geraten, bei dem er sein Handeln nicht mehr richtig habe steuern können, sagte der Richter. Auch die Vielzahl der Stiche lasse einen "Sturm der Erregung" erkennen. Eine Notwehrhandlung, wie vom Angeklagten vorgegeben, hat die Kammer allerdings verneint.

Die Richter gingen davon aus, dass es eine "einverständliche Schlägerei" zwischen den Männern war. Beide hatten sich ein Zimmer in einem Flüchtlingswohnheim geteilt. Von der Bitte des Angeklagten, Wasser für Reis aufzusetzen, habe sich das spätere Opfer offenbar "gemaßregelt gefühlt", hieß es. Das Opfer hatte den Angeklagten zum Kampf herausgefordert.

Der 23-Jährige hatte schließlich verlangt, auf die Straße zu gehen, um die Sache zu klären. Der Angeklagte, der eher ein "Kopfmensch" sei, habe anfangs noch gehofft, die Sache ausdiskutieren zu können. Im Park hatte das spätere Opfer dann geäußert, dass sie nicht hier seien, um zu reden. In diesem Moment, so das Gericht, wollte sich der Angeklagte dem Kampf auch stellen. Als er seine Jacke dafür ausziehen wollte, bekam er vom Opfer bereits den ersten Schlag versetzt. Weitere folgten.

In dieser Situation habe der Angeklagte eine Niederlage befürchtet und sei in Panik geraten, führte der Richter an. Er habe nach seinem Messer gegriffen und auf den Kontrahenten eingestochen, um ihn von weiteren Schlägen abzuhalten. Doch der 23-Jährige habe vielmehr noch "stärker zugeschlagen" und der Angeklagte "Angst um sein Leben" bekommen.

In diesem Ausnahmezustand habe der Angeklagte dann mehrfach zugestochen, hieß es im Urteil. Er rief selbst die Polizei. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des 23-Jährigen feststellen. Durch Stiche in Lunge, Herz und Halsarterie war er verblutet.

Quelle: dpad/nbo
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