Eilantrag erfolgreich
Gericht stoppt vorerst Weiterbau der A100
Die Gegner des Ausbaus der Berliner Stadtautobahn haben vor Gericht einen Erfolg erkämpft. Das Bundesverwaltungsgericht untersagte dem Senat, die umstrittene Verlängerung zum Treptower Park zu beginnen. Grund sind Zweifel an der Notwendigkeit.
Die Verlängerung der Stadtautobahn A 100 von Neukölln nach Treptow ist vorerst gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung dem Eilantrag des Umweltschutzvereins BUND und mehrerer privater Betroffener gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses stattgegeben, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.
Nach Auffassung des Gerichts ist kein aktuelles öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung des Beschlusses erkennbar. Die Kläger haben Zweifel an der Verkehrsprognose und würden fehlerhafte Abwägungen sehen. Wann das Gericht darüber entscheidet, ist noch unklar.
Der Senat will die Stadtautobahn A 100 vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park verlängern. Das 3,2 Kilometer lange Teilstück würde vor allem durch Kleingärten führen, es müssten aber auch mehrere Häuser abgerissen werden. Die erwarteten Baukosten von 420 Millionen Euro würde der Bund übernehmen. Gebaut werden soll frühestens in einem Jahr.
Weil dies schon beim Erlass des Planfeststellungsbeschluss im Dezember 2010 absehbar gewesen sei, hätte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus Sicht des Gerichts den Beschluss schon von sich aus aussetzen sollen. Der Eilantrag des BUND wäre dann nicht nötig gewesen.
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