Urteil
Liebig 14 - Angeklagter Brite freigesprochen
Im ersten Prozess um die Randale nach der Räumung der Liebigstraße 14 ist der Angeklagte freigesprochen worden, muss aber eine Geldstrafe zahlen. Es sei nicht erwiesen, dass der Brite einen Stein auf einen Polizisten geworfen hat, sagte die Richterin.
Im ersten Prozess nach den Krawallen bei der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14 ist ein 36-jähriger Mann am Dienstag vom Vorwurf eines Steinwurfs freigesprochen worden. Der Angeklagte muss aber 600 Euro Geldstrafe wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte zahlen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Der aus Großbritannien stammende Graham B. war als vermeintlicher Steinwerfer festgenommen worden und hatte sich leicht gewehrt. Der Prozess hat nicht erwiesen, dass es der Angeklagte war, der am Abend des 2. Februar 2011 einen Stein in den Rücken eines Polizisten geworfen hatte, sagte die Richterin.
Graham B., eine auffällige Erscheinung mit Bart und langem, verfilzten Kopfhaar, hatte vor Gericht die Aussage verweigert. Er wurde jedoch von drei Polizeibeamten belastet.
Die Staatsanwaltschaft hat 15 Monate Haft ohne Bewährung beantragt. Insgesamt hatte die Polizei in Berlin-Friedrichshain bei und nach der Räumung mehr als 80 Demonstranten zunächst festgenommen. Rund 2500 Polizisten waren im Einsatz. Der Altbau war im Jahr 1990 besetzt worden. Zeitweise gab es Mietverträge, die aber gekündigt wurden, als zwei Privatpersonen das Haus Ende der 90er Jahre gekauft hatten.
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