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18.03.11

Prozess

Ex-Tierheim-Chef erhält Bewährungsstrafe

Im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Chef des Berliner Tierheims hat der Angeklagte eingeräumt, den Überblick über die Finanzen verloren zu haben.

© picture-alliance / ZB/Zentralbild
Tierheim Berlin

Im Prozess um den Finanz-Skandal im Berliner Tierheim ist der frühere Geschäftsführer Volker Wenk am Freitag wegen Untreue zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht stellte 270 Taten mit einem Gesamtschaden von rund 150.000 Euro fest. In den Jahren 1999 bis 2004 hatte der vor allem private Restaurantbesuche und Handwerkerrechnungen aus der Kasse von Europas größtem Tierheim beglichen. „Ich bedaure, dass der Tierschutz durch mein Verhalten gelitten hat“, erklärte der 72-Jährige.

Wenk habe sein Lebenswerk zerstört und seine Vertrauensstellung im Vorstand eklatant missbraucht, urteilte das Gericht. Der 72-Jährige habe dem Ansehen des im Stadtteil Hohenschönhausen gelegenen Tierheims geschadet. Die Richter würdigten aber auch seine großen Verdienste. Wenk habe den Tierschutz auch gefördert, Mitgliederzahlen gesteigert und das Heim modernisiert.

Wenk hatte die Vorwürfe der Untreue im Wesentlichen eingeräumt. Durch erhebliche Arbeitsbelastungen habe er den Überblick verloren, ob die Ausgaben privat oder geschäftlich waren, erklärte der 72-Jährige. Er bedauerte, dem Ansehen von Europas größtem Tierheim geschadet zu haben.

Das eigentliche Motiv blieb bei Wenks überraschendem Geständnis offen. Vielleicht habe er den Überblick verloren, vielleicht habe er sein Gehalt als zu niedrig betrachtet, mutmaßte das Gericht. Effektive Kontrollen gab es seinerzeit nicht. Wenk konnte schalten und walten, wie er wollte. Er habe problemlos private Anschaffungen abrechnen können, argumentierte die Strafkammer.

Mehr als die Hälfte der Fälle betrifft Gastronomierechnungen. Einen Aufsitzrasenmäher im Wert von 10.000 Euro und Handwerkerrechnungen im Wert von 23.000 Euro hob das Gericht als größte Positionen hervor. Auch ein zinsloses Darlehen für die damalige Vize-Präsidentin bewertete das Gericht als Untreue. Die Hundetrainerin ist bereits in der Vorwoche zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Der Präsident des Tierschutzvereins, Wolfgang Apel, hatte den Fall ins Rollen gebracht. Als Zeuge kritisierte der 59-Jährige, Wenk habe die Geschäfte zum Teil nach Gutsherrenart geführt. Nach Angaben Apels sind etwa 135.000 Euro zurückgeflossen. Inzwischen seien weitere Kontrollen eingeführt.

Wegen der langen Verfahrensdauer, die hauptsächlich mit Haftsachen des Gerichts begründet wurden, gelten drei Monate der Strafe als verbüßt. Die strittigen Fälle hat das Gericht eingestellt. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages wurde das gesamte Verfahren gegen Wenks 63-jährige Ehefrau eingestellt. „Die etwaige Schuld wäre gering“, argumentierte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Fälle von Untreue mit einem Schaden von rund 1000 Euro ermittelt.

Quelle: dpa/sei
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