Auto-Brandstiftung
Alexandra R. muss zum dritten Mal vor Gericht
Die Berlinerin Alexandra R. wird sich wegen Autobrandstiftung ein drittes Mal vor Gericht verantworten müssen. Denn auch ein zweiter Freispruch für die junge Frau wurde wieder aufgehoben.
Eine junge Frau aus Berlin, die zweimal wegen des Verdachts der Autobrandstiftung angeklagt und dann freigesprochen wurde, muss wieder vor Gericht. Das Kammergericht hob am Montag auch den zweiten Freispruch für Alexandra R. vom 29. Juni 2010 auf.
Das Landgericht habe keine „hinreichende Gesamtwürdigung aller festgestellten und entlastenden Indizien vorgenommen“, teilte das Gericht mit. Der Revision der Staatsanwaltschaft wurden damit stattgegeben. Eine andere Kammer des Landgerichts befasst sich jetzt erneut mit dem Fall.
Erl hatte für Aufsehen gesorgt, weil die damals 21-jährige Frau vor dem ersten Freispruch fünf Monate in Untersuchungshaft saß. Sie soll am 18. Mai 2009 in Friedrichshain versucht haben, ein Auto anzuzünden.
Die Anklage in den früheren Prozessen stützte sich auf eine Indizienkette. Maßgeblich war die Aussage eines Polizisten. Er hatte nachts eine dunkel gekleidete Person gesehen, die Grillanzünder auf einem Mazda in Brand steckte. Er wendete seinen Streifenwagen, kratzte die Anzünder vom Auto und nahm die Verfolgung auf. Kurz darauf nahm er die Angeklagte Alexandra R. in einem Spätkauf fest. Den Gerichten reichten diese Indizien aber nicht zu einer Verurteilung.
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