Flaschenwurf
Mai-Randalierer erhält Bewährungsstrafe
Der Berliner hatte während der Ausschreitungen am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg gezielt eine Sektflache auf einen Polizisten geworfen. Zu dem Zeitpunkt war der Täter allerdings alkoholisiert.
In Kreuzberg ist es am Abend des 1. Mai 2010 zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Randalierern gekommen - nach einer Demo, die zunächst gewaltfrei begann.
Ein Berliner, der bei den Mai-Krawallen 2010 eine Weinflasche gegen den Helm eines Polizisten geschleudert hatte, hat am Donnerstag eine Bewährungsstrafe von acht Monaten erhalten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den 24-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs hat sich im Prozess nicht erwiesen.
In der Nacht zum 2. Mai hatte der junge Mann in Berlin-Kreuzberg die leere Flasche gezielt geworfen. Ein Polizeizeuge erinnerte sich an einen Wurf mit großer Kraft. Die Flasche zersplitterte. Eine Verletzung konnte nicht festgestellt werden.
Der Auszubildende sprach von einer Dummheit, die er sehr bereue. Er habe nichts gegen Polizisten und entschuldigte sich. Er sei mit seinem Bruder unterwegs gewesen, um in einem Lokal den Geburtstag seines Vaters zu feiern. Für den Wurf habe er keine Erklärung. Möglicherweise sei er wütend gewesen, weil kurz zuvor ein Bekannter festgenommen wurde, sagte der Angeklagte.
Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit unter dem Einfluss von Alkohol aus. Für den nicht an Alkohol gewöhnten Mann seien 1,66 Promille ein relativ hoher Wert. Strafverschärfend wurde allerdings gewertet, dass auch der Wurf gegen einen Kopf mit Helm eine sehr gefährliche Tat sei, weil Splitter das Gesicht treffen könnten.
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