Urteil
Sicherungsverwahrung für gefährlichen Sextäter
Weil er weiter als hochgradig Rückfall gefährdet gilt, muss ein verurteilter Sexualstraftäter weiter hinter Gittern bleiben. Das entschied das Landgericht Potsdam. Doch der Mann kämpft weiter um seine Freilassung.
Trotz verbüßter Strafe bleibt ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter in Brandenburg hinter Gittern. Das Landgericht Potsdam verhängte am Donnerstag die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den 43-Jährigen. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam.
Die Juristen halten den gebürtigen Thüringer für hochgefährlich und befürchten weitere Straftaten von ihm.
Der 43-Jährige war zuletzt im November 2000 wegen erpresserischen Menschenraubs und Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte eine damals 20-Jährige in Seddin (Potsdam- Mittelmark) gekidnappt und vergewaltigt.
Die vergangenen 20 Jahre hat der gebürtige Thüringer nahezu komplett im Gefängnis verbracht. Immer wieder hat er Frauen überfallen und sich an ihnen vergangen. So kidnappte er 1991 bei Leipzig zwei Mädchen und vergewaltigte eines von ihnen in einer Gartenlaube. Kurze Zeit zuvor hatte er sich in einem Zug an einem Mädchen vergangen. Bei einer weiteren Tat überfiel er eine Radfahrerin.
“Beim Angeklagten lag schon bei seiner ersten Verurteilung ein Hang zur Begehung von Straftaten - insbesondere Sexualstraftaten - vor“, sagte der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Jörg Tiemann. Sein unsoziales und aggressives Verhalten habe sich auch in den verschiedenen Vollzugsanstalten gezeigt.
Zeugen hatten ihn als schwierigen und gewalttätigen Gefangenen beschrieben, der immer angespannt gewirkt habe. Eine Aussage des Mannes während der Haft offenbart aus Sicht des Gerichts dessen Gefährlichkeit: “Brauche ich Geld, nehme ich es mir. Brauche ich Sex, nehme ich mir eine Frau.“ Gutachter prognostizierten eine weiterhin hohe Gefährlichkeit des Mannes und empfahlen die weitere Unterbringung. Wichtigstes Argument für das Gericht war jedoch, dass die Gefährlichkeit des Mannes bereits bei dem Prozess im Jahr 2000 eine erhebliche Rolle gespielt hat. Aufgrund der Fehldiagnose eines Psychiaters war der Mann zunächst im Maßregelvollzug untergebracht. Später wurde jedoch erkannt, dass er nicht an einer psychischen Krankheit leidet, er wurde ins Gefängnis verlegt. „Es ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass die Kammer schon damals die Sicherungsverwahrung angeordnet hätte“, so Tiemann.
Gleichwohl tat sich das Gericht schwer mit der Entscheidung. „Wir haben erheblichen Beratungsbedarf“, sagte der Richter mehrfach. Hintergrund war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg von Ende 2009. Danach verstößt die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte. Deutschland muss neue Regeln für die Sicherungsverwahrung finden.
Doch das Urteil musste auf der Grundlage von heute gesprochen werden. Nach dem geltenden Gesetz ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung seit 2004 möglich. Und die Potsdamer Richter sahen im vorliegenden Fall keinen Grund, dieses nicht anzuwenden. Das Urteil aus Straßburg wiege nicht mehr als das deutsche Gesetz, so das Gericht.
Das letzte Wort ist das in diesem Fall nicht: Verteidiger Bodo Zielonka bekräftigte unmittelbar nach dem Urteil seine Ankündigung, dass er in Revision gehen will. Bis zur Rechtskraft bleibt sein Mandant aber in jedem Fall in Haft. Das Landgericht bestätigte seine Anordnung zur vorläufigen Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung.
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