Prozess
Holocaust-Leugner in Berlin zu Haftstrafe verurteilt
Zweieinhalb Jahre muss ein 63 Jahre alter Berliner ins Gefängnis, weil er den Massenmord an den Juden und den Untergang des Dritten Reiches geleugnet hatte. In das Urteil bezog das Gericht mehrere Vorstrafen ein.
Ein Holocaust-Leugner ist am Freitag vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung und Titelmissbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In Hetzschriften an Behörden, Politiker und Privathaushalte hatte der einschlägig vorbestrafte Mann den Massenmord an Juden während der Zeit des Nationalsozialismus als Geschichtsfälschung bezeichnet.
In den Briefen hatte sich der 63 Jahre alte Angeklagte zudem zu Unrecht als Doktor bezeichnet. Das Gericht sprach von einem „uneinsichtigen Überzeugungstäter mit wirren Vorstellungen“. Der Angeklagte hatte pauschal gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Tatzeitraum von Februar 2005 bis März 2009 ermittelt. Der 63-Jährige ist strafrechtlich voll verantwortlich. Ein Wahn sei nicht zu erkennen, urteilte das Gericht. Eigenen Angaben zufolge hatte er für Geheimdienste gearbeitet und sich als Detektiv betätigt. Einen Rundbrief hatte der Mann als „Oberrabbiner“ unterzeichnet.
In das Urteil wurden mehrere Vorstrafen einbezogen. Im März 2005 hatte der Angeklagte den damaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, wegen dessen Stellungnahmen zum Holocaust angezeigt. Seine Hetzschriften gingen an den Deutschen Bundestag, an das Bundesjustizministerium und Politiker wie den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Post erhielten auch zahlreiche Berliner Haushalte.
Der 63-Jährige ist bereits wegen Volksverhetzung, illegalen Waffenbesitzes, Titelmissbrauchs, Beleidigung und anderer Straftaten verurteilt.
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