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16.09.10

Lebenslang

Gericht verurteilt Alba-Mörder zur Höchststrafe

Der Müllsortierer Sven H. hat seine 26-jährige Arbeitskollegin brutal vergewaltigt und getötet - aus Frust. Dafür verurteilte ihn das Berliner Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe. Und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.

© dapd
24-Jaehriger wegen Mordes an Kollegin vor Gericht
Der 24-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis

Regungslos nahm Sven H. im Gerichtssaal 739 im dritten Stock des Landgerichts an der Turmstraße in Moabit das Urteil des Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer entgegen. Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung an einer Kollegin auf einem Recyclinghof – so lautet das verkündete Urteil. Das Gericht hatte in seiner abschließenden Sitzung die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten Sven H. festgestellt. „Damit ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen“, sagte Gerichtssprecherin Petra Carl.

Brutale Computerspiele

Die Tat geschah am 7. Januar dieses Jahres, ein klirrend kalter Tag, kurz nachdem der 24 Jahre alte Sven H. seine Nachtschicht auf dem Recyclinghof in Alt-Mahlsdorf begonnen hatte. Zuvor hatte er ein paar Stunden geschlafen und zu Hause noch einige Zeit vor seinem Computer gesessen und eines dieser brutalen „Ballerspiele“ gespielt. Dabei war er in die Rolle des tapferen unbarmherzigen Kämpfers geschlüpft, der eine Terrorbande aus einem Hochhaus vertreibt. Ein Spiel mit vielen Toten und noch mehr vergossenem Blut.

Um 22 Uhr war er dann auf dem Recyclinghof eingetroffen, wo er an einer Schredderanlage arbeitet. Dabei hatte er sich kurz vor Schichtende an einem Finger verletzt und er blutete. „Da war ich auf 180“, hatte er während des Prozesses geschildert. Als er seine blutende Wunde gesehen habe, sei ihm durch den Kopf gegangen, dass es doch ein tolles Gefühl sein müsse, jemanden zu töten.

Getrieben von diesem Wahn sei er zunächst in den Männerumkleideraum gegangen. Dort hatte er jedoch niemanden angetroffen. Anschließend ging er in den Frauenumkleideraum. Dort stand allein und ahnungslos sein Opfer, Nicole J. Er packte die 26-Jährige, misshandelte sie massiv, schlug auf sie ein und vergewaltigte sie. Anschließend ließ das Opfer in dem Umkleideraum zurück und ging zurück an seinen Arbeitsplatz. Doch plötzlich überkam ihn die Angst, dass sie ihn verraten könnte. Daraufhin kehrte er zurück in den Umkleideraum und ermordete Nicole J. mit einem Messerstich in den Rücken. Anschließend versteckte er den leblosen Körper in einem Container. Diesen Tatablauf gestand der der Angeklagte dem Gericht.

Ein eigens dem Gericht vorgestelltes Gutachten zur Persönlichkeit von Sven H. bescheinigt diesem, das zwar eine Persönlichkeitsstörung vorhanden, er aber voll schuldfähig ist. Nicole J. sei rein zufällig das Opfer des Angeklagten geworden. Sie sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht halte daher das Mordmerkmal „heimtückisch“ sowie das Merkmal „Mordlust oder aus sonst niedrigen Beweggründen“ für gegeben. Auch die besondere Schwere der Schuld stellte die Schwurgerichtskammer in diesem Fall fest.

Schwere Vergewaltigung

Zugunsten des Angeklagten spreche, so Gerichtssprecherin Petra Carl, dass er unter einer Persönlichkeitsstörung leide. Zudem sei er bislang durch keine Gewaltdelikte in Erscheinung getreten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte Sven H. kann noch beim Bundesgerichtshof mit dem Rechtsmittel der Revision das jetzt erlassene Urteil anfechten.

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