Gutachter
Müllwerker tötete "wie im Computerspiel"
Ein Gutachter berichtet vor Gericht über Details des Verbrechens. Der Angeklagte Sven H. hatte mit ihm direkt nach der Festnahme stundenlang über den Mord an der Müllsortiererin gesprochen.
Der schmächtige, blasse Mann redete nicht selbst über die schockierende Tat. Vielmehr verlas sein Anwalt gleich zum Auftakt des Mordprozesses am Dienstag vor dem Berliner Landgericht das pauschale Geständnis. „Es ist richtig, er hat sie misshandelt, sexuell missbraucht und getötet“, erklärte Verteidiger Jan Stübing. Dem 24 Jahre alten Angeklagten wird ein Sexualmord vorgeworfen – er soll auf einem Recyclinghof in Berlin-Mahlsdorf eine Arbeitskollegin vergewaltigt und erstochen haben.
Laut Anklage hatte der 24-Jährige die Kollegin am Abend des 7. Januar im Damenumkleideraum geschlagen, gefesselt, stranguliert, missbraucht und dann getötet. Die Leiche der jungen Frau soll er in einem Container auf dem Alba-Recyclinghof versteckt haben. Drei Tage später wurde sie bei eisiger Kälte gefunden. Für die Obduktion musste die Leiche der 26-Jährigen erst aufgetaut werden.
Um den Mord an der Brandenburgerin aus Lanz in der Prignitz zu vertuschen und unerkannt zu entkommen, habe der Angeklagte die 26-Jährige mit zwei Messerstichen in den Rücken getötet, wirft die Anklage vor. Die Frau verblutete.
Mit Gutachter Alexander Böhle, der als Zeuge im Prozess gehört wurde, hatte der 24-Jährige aus Berlin-Hellersdorf nach seiner Festnahme stundenlang über das Verbrechen gesprochen. „Es muss einen Kick machen, jemanden echt zu töten“, berichtete der Gutachter über Gespräche mit dem Angeklagten. Dieser habe am Abend vor seiner Nachtschicht ein Computerspiel gespielt, bei dem es um ein Gemetzel ging. Der Angeklagte sei sich beim Töten wie im Spiel vorgekommen, er habe von einem „geilen Gefühl“ gesprochen. Zuvor hatte er sich in den Finger geschnitten und „sei auf Hundertachtzig gewesen“.
„Wenn ich sie töte, komme ich davon“, wiederholte der Gutachter die Gedanken des Angeklagten. Er habe sich überlegen gefühlt. „Die Frau guckte angstvoll und traurig, sie wusste, was passiert“, hatte der Täter gebeichtet. Er hatte sie auf den Bauch gelegt und zugestochen, weil es ihm unangenehm gewesen sei, wenn sie ihm beim Töten zusieht. Der Gutachter sagte, der Tod der Frau habe den Angeklagten nicht sehr bewegt, weil er sie eigenen Angaben nach kaum gekannt habe. Es hätte jeden erwischen können, habe der Angeklagte gesagt.
Der Anwalt der Hinterbliebenen nannte den Angeklagten „roh und gefühlskalt“. Nebenklagevertreter Roland Garbe glaubt nicht an einen Zufall. Der Täter sei gezielt in die Umkleidekabine gegangen, weil er eine Frau suchte. Man habe bei ihm zu Hause Damenwäsche gefunden, so Garbe. Die Polizei hatte in seiner vermüllten Wohnung im Erdgeschoss des mit Mutter und Bruder bewohnten Einfamilienhauses rund 300 überwiegend getragene Slips, Büstenhalter und Strumpfhosen sichergestellt, verlas das Gericht.
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