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23.08.10

Urteil

Bordellwirtin muss wegen Todesfolter lange in Haft

Eine 39-jährige Berlinerin hat nach Überzeugung des Berliner Landgerichts ihren Ehemann vergewaltigt und ihren Geliebten getötet. Ihr Sohn soll dabei geholfen haben. Die Richter verurteilten nun beide zu hohen Haftstrafen.

Eine 39-jährige Frau ist am Montag wegen Tötung ihres Geliebten und schwerer Misshandlung ihres Ehemanns zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr nach Überzeugung des Berliner Landgerichts an den Taten beteiligter Sohn erhielt acht Jahre Jugendstrafe. Beide Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlichen Totschlags und Körperverletzung verurteilt, die Frau auch wegen Vergewaltigung ihres 52-jährigen Ehemanns. Der seit Dezember 2009 dauernde Prozess war nicht öffentlich.

Der Freund wurde laut Anklage im Dezember 2008 in der Wohnung der Bordellwirtin in Berlin-Friedrichshain zu Tode gefoltert. Die Angeklagte und ihr inzwischen 18-jähriger Sohn hatten die Tötung nach Angaben der Staatsanwältin bestritten. Die Frau habe von der Liebe ihres Lebens gesprochen. Sie habe erklärt, der 34-Jährige sei aus dem Haus gegangen, um sich Drogen zu besorgen. Dann sei er schwer verletzt und angetrunken zurückgekehrt. Der Mann starb an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Misshandlungen des Ehemannes im Spätsommer 2007 habe die Angeklagte zugegeben, erklärte die Anklägerin nach der Urteilsverkündung. Sie habe erklärt, sie würde es wieder tun. Im Vorfeld habe es in der Ehe Auseinandersetzungen gegeben, die sich gesteigert hätten, so dass es zu der Tat kam.

Quelle: dpa/ap
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