Veruntreuung
Haftbefehl gegen Ordnungsamtmitarbeiter
Ein Berliner Ordnungsamtmitarbeiter soll fast 290.000 Euro veruntreut haben. Nun wurde er festgenommen, muss allerdings vorerst nicht ins Gefängnis.
Der wegen Unterschlagung suspendierte leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf, Thomas M., ist am späten Donnerstagabend festgenommen worden. Ein Richter erließ anschließend Haftbefehl gegen den Mann. Allerdings erhielt der Beschuldigte unter Auflagen Haftverschonung, wie der zuständige Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Dem 41-Jährigen werden Unterschlagung und Betrug vorgeworfen. Er soll in den vergangenen Jahren insgesamt 286.000 Euro einbehalten und für private Zwecke ausgegeben haben. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hatte am Montag gegen den Mitarbeiter Strafanzeige gestellt. Er soll die Tat bereits gestanden haben, sagte die zuständige Wirtschaftsstadträtin Barbara Loth (SPD).
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich bei dem Geld um Bareinnahmen aus Bußgeld sowie Barzahlungen für Parkraum-Vignetten. Diese soll der Ordnungsamts-Mitarbeiter seit 2006 veruntreut haben. Aufgefallen war der Betrug bei einer internen Überprüfung der Bareinnahmen im Bezirksamt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige das Geld vermutlich bereits ausgegeben.
Auch im Turn- und Sportvereins Lichterfelde (Tusli), wo Thomas M. im Vorstand war, habe er seine Amtsgeschäfte mittlerweile aufgeben müssen, bestätigt ein Mitglied. Vereinsfreunde sind über den Fall ihres Vorstandsmitglieds besonders überrascht. Vor zwei Jahren soll Thomas M. eine Geschäftsstellenleiterin des Vereins entlassen haben. Er habe ihr Unstimmigkeiten in der Kasse vorgeworfen, heißt es aus Vereinskreisen.
Thomas M. war 2006 vom Bürgeramt ins Ordnungsamt versetzt worden, um dort mit Hilfe eines Computerprogramms eine neue Zahlstelle einzurichten. Dabei sei es offenbar zu Manipulationen im Kontrollsystem gekommen, vermutet der Bezirksbürgermeister Norbert Kopp (CDU). Die Staatsanwaltschaft wird bei ihren Ermittlungen prüfen, wie es zu den Lücken im Kontrollsystem kommen konnte und ob es Mitwisser gab.
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