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07.08.10

Entlassene Schwerverbrecher

Wie ein Berliner Babymörder überwacht wird

Nach einem EU-Urteil könnten demnächst sieben Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung in Berlin entlassen werden. Sie gelten aber weiter als höchstgefährlich. Die Polizei fürchtet einen hohen Aufwand für ihre Überwachung, wie andere Fälle zeigen.

Observationen sind anstrengend und kräftezehrend. Situationen, in denen Schimanski mit einem Plastikbecher voll Kaffee und einer Portion Pommes rot-weiß in einem Auto vor einem Haus steht und auf das Herauskommen eines Verbrechers wartet, um dessen Komplizen zu ermitteln, entstammen der Feder von Drehbuchschreibern und erwecken den Unmut echter Polizisten. Für eine flächendeckende verdeckte Observation müssen im Idealfall bis zu 30 geschulte Beamte eingesetzt werden, eine solche Aktion kann im Höchstfall eine Woche bis maximal zehn Tage aufrechterhalten werden.

Sollten wie erwartet in Berlin sieben Schwerverbrecher nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, stehen den Observationseinheiten der Berliner Polizei harte Zeiten bevor. Einen Vorgeschmack auf diese Zeit bekommen die Ermittler jetzt bereits: Wie die Berliner Morgenpost aus ranghohen Justizkreisen erfuhr, sind seit Anfang des Jahres Angehörige des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) in Reinickendorf auf einen entlassenen Babymörder angesetzt, der nach wie vor als gefährlich gilt. Zwar soll sich der 39-Jährige an die Auflagen halten und auch regelmäßig seine verordneten Medikamente nehmen, eine Gefahr für die Gesellschaft könnte er trotzdem darstellen.

Den vorliegenden Informationen nach hatte der Mann als 17-Jähriger einen sieben Monate alten Säugling zunächst missbraucht und anschließend in die Panke geworfen. Ende des vergangenen Jahres galt seine Haftstrafe von insgesamt 20 Jahren als verbüßt. Zunächst blieb der Mann auf eigenen Wunsch länger als verordnet in der Justizvollzugsanstalt und zog Anfang des Jahres in ein Reinickendorfer Heim. Wie aus Justizkreisen verlautete, darf er diese Unterkunft nur in der Zeit zwischen sieben und 19 Uhr verlassen und seiner neuen Arbeit nachgehen. Deswegen sei eine Observation eben nur zu dieser Tageszeit nötig, der Mann werde „offen“ observiert, das heißt, er weiß um die Polizeiaktion, und die Beamten müssen sich nicht verstecken.

Der personelle Aufwand ist groß

Dieser Fall zeige nach Angaben des Geschäftsführers der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Klaus Eisenreich, welche zusätzlichen Aufgaben auf die Berliner Polizei mit der möglichen Entlassung zukommen. „Der personelle Aufwand für eine Observation ist immens, und er bindet Kräfte, die bei der Kriminalitätslage in der Hauptstadt immens wichtig sind“, so der Gewerkschafter. „Gerade das MEK ist immens wichtig und muss auch jederzeit verfügbar sein, wenn es beispielsweise darum geht, spontan Drogendealer zu überwachen oder andere Straftäter zu verfolgen. Verbrecher orientieren sich nicht an den Dienstplänen der Polizei. Es kann nicht sein, dass diese Einheiten dafür verwendet werden, um eine juristische Lücke zu füllen.“ Die Politik müsse jetzt dringend an einem Strang ziehen und eine Lösung für diese fatale Situation finden. „Nicht nur aus logistischen Gründen, sondern auch wegen der Sicherheit der Bürger, die es vor Rückfällen solcher Schwerstverbrecher zu schützen gilt.

Der Fraktions- und Landesvorsitzende der Berliner CDU, Frank Henkel, betonte, dass Opferschutz vor Täterschutz zu gehen habe. „Deswegen befürworten wir den Vorschlag, für solche Verbrecher geschlossene Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, um sie nach einer Entlassung dort unterbringen zu können.“ Es könne zudem nicht sein, dass eine vom rot-roten Senat „kaputtgesparte“ Polizei eingesetzt werden muss, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. „Die oberste Aufgabe des Staates ist eben dieser Schutz der Gesellschaft.“

Wie intensiv angelegt ein solcher Schutz sein kann, belegt der Fall des Serienvergewaltigers Hans-Peter W., der am 15. Juli nach fast 30 Jahren Haft in der Justizvollzugsanstalt Freiburg wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf freien Fuß gesetzt wurde. Immer auf seinen Fersen – Polizisten. Der Mann ist offiziell frei und kann gehen, wohin er will. Nach seiner Entlassung wollte er nach Bad Pyrmont. Seine Begleiter von der baden-württembergischen Polizei übergaben ihn an die niedersächsischen Kollegen, das dortige Innenministerium hatte erst zwölf Stunden zuvor von den Reisewünschen des Mannes erfahren. Der 53-Jährige verbrachte die Nacht in einem Heim, die Pfleger dort waren allerdings mit der Persönlichkeit des Mannes überfordert. Als Journalisten den Verbrecher entdeckten und erste Proteste aufkamen, wollte Hans-Peter W. weiter nach Hamburg. An der Landesgrenze wurde er von Beamten des Mobilen Einsatzkommandos der Hansestadt übernommen. Auch sie waren kurzfristig über die neuen Pläne des Entlassenen informiert worden. Doch auch bei dem ausgewählten nächsten Heim kam Hans-Peter W. nicht unter, weil es aufgrund des Betreuungssystems für den Mann ungeeignet ist. Die Zeit für einen organisierten Plan war für die Behörden durch die Dynamik des Falls zu kurz. Schließlich wurde eine Unterkunft gefunden, W. muss sich regelmäßig bei den Behörden melden, er muss Wohnortwechsel bekannt machen und Bescheid geben, wenn er sein Domizil verlässt. Wenn er das tut, ist er niemals allein – für ihn sind insgesamt 24 Polizisten abgestellt, die auf ihn aufpassen. Kürzlich musste er erneut umziehen, weil wiederum Reporter das Wohnheim fanden. Die eingesetzten Polizisten fürchten nun, dass der Mann in ein anderes Bundesland flüchten oder aber zurück ins Gefängnis wollen könnte – und dies ginge nur über eine neue Straftat.

In diesem Zusammenhang bezeichnet GdP-Bundeschef Konrad Freiberg die Absicht von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter durch die elektronische Fußfessel zu ersetzen, als Beruhigungspille für die Bevölkerung und Schwarzen Peter für die Polizei. „Diese Fußfessel kann in begrenzten Fällen hilfreich sein, ist aber gerade für rückfallgefährdete Sexualstraftäter völlig ungeeignet. Sie ist nicht in der Lage, vor einer Kontaktaufnahme mit einem potenziellen Opfer zu warnen. Und selbst wenn sie es könnte, wären die Reaktionszeiten für ein Eingreifen der Polizei viel zu kurz.“ Mit der Fußfessel mache sich die Bundesjustizministerin selbst einen schlanken Fuß vor einem ernsten Problem.

Berlin begleitet die Entlassenen

Damit es gar nicht erst zu den gefürchteten Rückfällen kommt, hat die Berliner Justiz ein intensives Programm erarbeitet. „Die Entscheidung, ob diese Männer auf freien Fuß kommen, obliegt der Strafvollstreckungskammer“, so Justizsprecher Bernhard Schodrowski. „Sie müssen auf ein Leben in Freiheit und in der Gesellschaft vorbereitet werden, weil sie sehr lange Zeit in Haft verbracht haben.“ Die Betroffenen stünden von der Freilassung an unter Führungsaufsicht und müssten sich Weisungen und Hilfestellungen fügen. „Zudem werden pro Entlassenem zwei Bewährungshelfer, ein Mann und eine Frau, eingeteilt. Es muss auch geschaut werden, dass die Leute angemessen untergebracht sind, gemeint sind Einrichtungen wie ein betreutes Wohnen.“ Bereits jetzt werden einige der möglicherweise zu Entlassenden durch begleitete Ausgänge vorbereitet. Zudem ist die forensisch-therapeutische Ambulanz bei Sexualstraftätern eingebunden.

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