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28.07.10

Berufung

Polizei will weiter friedliche Demos filmen

Berlins Polizeipräsident will Berufung gegen ein Gerichtsurteil einlegen, dass der Polizei das Filmen bei friedlichen Demonstrationen verbietet. Er verwies zur Begründung auch auf die Massenpanik von Duisburg.

© picture-alliance / dpa/dpaweb/EPA
Videokamera eines Polizisten
Videokamera eines Polizisten

Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch will trotz gerichtlichen Verbots auch künftig friedliche Demonstrationen filmen lassen und hat in diesem Zusammenhang an die tragischen Ereignisse von Duisburg erinnert. Der RBB-"Abendschau" sagte Glietsch am Mittwoch, er werde Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts einlegen. Die Richter hatten das Filmen von friedlichen Demonstrationen für rechtswidrig erklärt. Die Polizei dürfe nur Aufnahmen machen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten oder Gewalt gebe.

Für den Fall, dass er vor Gericht nicht durchkommt, kündigte der Polizeipräsident an, er wolle das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Berliner Versammlungsgesetz zu erlassen, das der Polizei das Filmen erlaubt. Videoaufnahmen bei friedlichen Veranstaltungen seien vor allem auch aus Sicherheitsgründen nötig. Dies mache auch die Tragödie bei der Loveparade in Duisburg deutlich. Die Polizei müsse bei Panik und Zwischenfällen mit Hilfe von Videoübertragungen umgehend reagieren können. Die Polizei hatte ihre Videoaufnahmen bislang damit begründet, dass sie Informationen für ihre Einsatzplanung gewinnen wollte und betont, sie speichere die Filmaufnahmen nicht, sondern beobachte die Demonstration nur live in der Einsatzzentrale.

Auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte bereits indirekt Berufung beim Oberverwaltungsgericht angekündigt. Körting sagte laut einer Sprecherin: „Bei allen Großveranstaltungen ist die Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig. Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert.“

Sollte die Polizei die nächsten Gerichtsinstanzen tatsächlich anrufen, hat das Urteil bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine konkreten Auswirkungen.

Quelle: dpa/sh
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