Röntgenbilder
Ärzte prüfen - So alt sind die Dealer-Kinder
Montag, 26. Juli 2010 23:08Ist ein junger Berliner Drogendealer ohne Papiere 11 oder 14 Jahre alt? Die Antwort ist entscheidend dafür, ob er für seine Taten bestraft werden können. Deshalb sollen die beiden immer wieder aufgegriffenen Jungen nun medizinisch untersucht werden.
Die beiden angeblich 11 und 13 Jahre alten Drogendealer aus Berlin sollen zur Feststellung ihres tatsächlichen Alters jetzt medizinisch untersucht werden. Im Fall des 13-Jährigen habe das Amtsgericht Tiergarten dem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft inzwischen stattgegeben, sagte Behördensprecherin Simone Herbeth am Montag. Bereits im Frühjahr hatte die Polizei eine solche Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft „angeregt“. Für den elfjährigen Jungen und drei weitere Kinder, die mehrmals beim Drogenhandel erwischt wurden, stellte die Polizei solche Anträge Ende vergangener Woche und am Montag.
Denn die Antwort auf die Frage, ob ein junger Drogendealer ohne Papiere 11 oder 14 Jahre alt ist, entscheidet darüber, ob ein Teenager für seine Taten bestraft werden kann. Die Medizin hat Methoden, um herauszufinden, ob Kinder und Jugendliche ohne Pass und Geburtsurkunde die Wahrheit sagen. „Röntgenbilder der linken Hand verraten das Alter“, sagt Joachim Wagner, Leiter des Instituts für Radiologie im Vivantes Klinikum im Friedrichshain. Allerdings seien diese Untersuchungen nicht so treffsicher wie zum Beispiel DNA-Analysen. Schwankungen von rund einem Jahr seien möglich.
„Wir können sagen, ob ein Junge 11 oder 14 Jahre alt ist“, sagte Wagner. „Wir können aber nicht sagen, ob er 13,5 oder 14 Jahre alt ist.“ Knochenbilder gelten in der Medizin dennoch als relativ sicheres Indiz dafür, wie alt ein Mensch ist. Eine deutliche Grenze ist zum Beispiel das Alter 18. „In dieser Zeit ist das Wachstum ungefähr abgeschlossen“, berichtet Wagner.
Für alle Lebensalter gibt es heute große Datenbanken für Vergleiche beim Knochenwachstum. Dafür wurden in den USA seit den 1930er Jahren Röntgenaufnahmen der linken Hand gesammelt, auch die DDR legte ein großes Register an. Es gilt heute als Richtschnur für Mitteleuropa.
Ob Ärzte auch bei jungen Kriminellen Altersschätzungen vornehmen, liegt an der Justiz. „Wir dürfen das nur mit einer richterlichen Anordnung“, erläutert Wagner. Ihm sei das in vier Vivantes-Kliniken bisher aber noch nie untergekommen. Auch die Berliner Rechtsmedizin hat keine Zahlen dazu. „Bei Deutschen ist eine Altersbestimmung bisher so gut wie nicht vorgekommen, weil hier ja jeder eine Geburtsurkunde hat“, sagt Wagner. Erst Migration und Asylverfahren, bei denen Urkunden fehlen und mündliche Angaben bezweifelt werden, haben Altersschätzungen nötig gemacht.
Gegner dieser Verfahren führen ins Feld, dass die großen Vergleichsdatenbanken linker Handknochen für Menschen aus Entwicklungsländern nicht taugten. Denn Unter- oder Mangelernährung führten zu einem anderen Knochenwachstum. Dieses Argument lässt Wagner nicht gelten. Sicher wirke sich Fehlernährung auf den Körper aus. „Ganz gravierende Abweichungen bei den Handknochen gibt es aber nicht“, sagt er.
Auch der Vorwurf, dass die Strahlenbelastung bei Röntgenuntersuchungen im Auftrag der Justiz bei gesunden Menschen unzumutbar sei, zählt bei Wagner nicht. „Natürlich ist jede Röntgenuntersuchung eine Belastung“, sagt er. Bei Händen sei die Strahlenbelastung allerdings minimal, ganz anders als beim Gewebe von Hoden oder Eierstöcken. Vergleichbar mit der Strahlung beim Röntgen der Hand sei natürliche kosmische Strahlung bei langen Flugreisen.
Warum die Altersbestimmung bei kriminellen Teenagern trotzdem kaum angewendet wird, kann Wagner nur vermuten. „Das ist vielen sicher viel zu aufwendig“. Und die Treffsicherheit sei eben längst nicht so hoch wie bei DNA-Tests.dpa/sei






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