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22.07.10

Schienen-Chaos

Berliner Grüne will Prozess gegen S-Bahn-Manager

Die juristische Auseinandersetzung um die Verursacher der S-Bahn-Krise geht in die nächste Runde. So hat die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling bei der Berliner Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen einstige Manager eingelegt.

© picture-alliance / ZB/Zentralbild
S-Bahnwerkstatt in Oranienburg

Die Grünen-Politikerin Claudia Hämmerling will mit ihrer formellen Beschwerde gegen die Einstellung der Verfahren erreichen, dass die Suche nach konkreten Verantwortlichen für die Gefährdung von Fahrgästen durch Wartungs- und Sicherheitsmängel sowie für die bis heute anhaltenden Einschränkungen im Nahverkehr fortgesetzt wird. Da Hämmerling selbst Anzeige eingereicht hat, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft ihren Einspruch prüfen. Ein Ergebnis könnte sein, dass der Einstellungsbeschluss aufgehoben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte sogar eine Klageerhebung erzwungen werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner.

Die Grünen-Abgeordnete möchte, dass es zu einem Prozess kommt. „Eine Verhandlung bietet die Chance, dass frühere S-Bahner wie etwa der langjährige Geschäftsführer Günter Ruppert von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Erst dann bekommen wir die nötige Transparenz“, sagt Hämmerling. Und erst dann wären die Bahnspitze und die Politik auf Bundesebene zu echten Konsequenzen gezwungen.

Die Strafverfolgungsbehörde hatte Ende Juni ihre Ermittlungen unter anderen gegen den früheren S-Bahn-Chef Tobias Heinemann und den Technik-Geschäftsführer Ulrich Thon eingestellt. Die Ermittler konstatierten zwar Managementfehler und „offenkundige Fehlleistungen“, doch für eine Anklage reichten diese nicht aus, hieß es. Im Zusammenhang mit der S-Bahn-Krise waren insgesamt 24 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Sich richteten sich sowohl gegen die im Juli 2009 abgelöste alte S-Bahn-Führung als auch gegen Unbekannt. Die Vorwürfen reichten von der „Gefährdung des Bahnverkehrs“ und der Fälschung technischer Unterlagen bis hin zur Nötigung. Auslöser der Ermittlungen war ein Unfall am 1. Mai 2009, als in Kaulsdorf ein Zug wegen eines Radbruchs entgleiste. Anschließend war bekannt geworden, dass die S-Bahn bei der Wartung der Fahrzeuge gespart und Sicherheitschecks unterlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft konnte in monatelangen Ermittlungen keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erkennen und verzichtete daher auf eine Anklageerhebung.

Hämmerling kritisiert, dass die Ermittler sich vor allem auf den Unfall am 1. Mai 2009 bezogen. Dagegen sei ein anderer Vorfall, der weitaus gravierendere Folgen hatte, nicht berücksichtigt worden. Die Grünen-Politikerin verweist auf den Unfall im November 2006, als in Südkreuz eine S-Bahn mit großer Wucht auf einen stehenden Messzug auffuhr. Ermittlungen des Eisenbahn-Bundesamtes kamen später zu dem Ergebnis, dass der Unglückszug unter anderem zu wenig Bremssand an Bord hatte und daher nicht rechtzeitig zum Stehen kam.

„Auch wenn man den Vorsatz für den daraus resultierenden Unfall mit Körperverletzung von 33 Fahrgästen nicht unterstellen kann, so wurde er doch zumindest durch grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt“, argumentiert Hämmerling. Kurz nach dem Unfall habe es eine interne Weisung an S-Bahn-Mitarbeiter gegeben habe, Wartungsfristen auf bis zu 21 Tage auszureizen. Dagegen belegten Dokumente der Bahn, dass die Vorräte in den Bremssandbehältern höchstens 16 Tage halten. Mit dieser Entscheidung habe der damalige S-Bahn-Technikchef Ulrich Thon Gesundheit und Menschenleben fahrlässig aufs Spiel gesetzt, so Hämmerling.

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