Urteil
Tankstellen dürfen nachts weiter Alkohol verkaufen
In Baden-Württemberg darf ab 22 Uhr kein Alkohol mehr an Tankstellen verkauft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Auf Berlin habe das Urteil keine Auswirkungen, hieß es seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit.
In Berlin können Tankstellen und Kioske nachts weiterhin Alkohol verkaufen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das Anfang Juli eine Klage gegen ein solches Verkaufsverbot in Baden-Württemberg abwies, ändere nichts an dieser Haltung in der Hauptstadt, sagte Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, am Montag.
Die Verfassungsrichter waren der Auffassung, dass ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten hinzunehmen sei, weil Baden-Württemberg Straftaten in Verbindung mit Alkohol eindämmen und Gesundheitsgefahren vorbeugen wolle. Baden-Württemberg will auf diese Weise unter anderem das „Koma-Saufen“ von Jugendlichen erschweren.
Es gebe in Berlin in Bezug auf Alkohol ausreichend Gesetze, die eingehalten werden müssten, sagte Kneiding. Dazu zähle beim Verkauf von Bier, Wein oder Spirituosen die Frage nach dem Alter von Jugendlichen. Auch Eltern seien in der Pflicht, auf den Alkoholkonsum ihrer Kinder zu achten. Darüber hinaus gebe es Präventionsmaßnahmen. Berlin werde sich die Erfolge anderer Bundesländer gegen exzessiven Alkoholkonsum aber genau ansehen, ergänzte die Sprecherin.
In Baden-Württemberg ist der Verkauf von Alkohol zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens verboten. Seit Anfang März müssen sich dort Tankstellen, Kioske und Supermärkte daran halten. Bisher ist das Verbot bundesweit einmalig. Das Gesetz hat allerdings Schlupflöcher. Wenn Tankstellen mit Bistro eine Gaststättenerlaubnis haben, dürfen sie auch weiterhin rund um die Uhr Alkohol ausschenken.
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