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14.07.10

Nach Urteil

Berliner Abgeordnete wollen mehr Verträge sehen

Das Berliner Verfassungsgericht hat den rot-roten Senat zu mehr Transparenz verurteilt. Nun wollen die Abgeordneten nicht nur Einblick in die umstrittenen Privatisierungsverträge der Wasserbetriebe nehmen.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die pauschale Weigerung des Senats, die Privatisierungsverträge der Wasserbetriebe offenzulegen, für Unrecht erklärt. Die Richter gaben am Mittwoch einer Klage der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche statt, deren Anträge auf Einblick in die Senatsunterlagen größtenteils abgelehnt worden waren. „Jetzt muss der Senat die Akten offenlegen oder sich der Mühe unterziehen, seine Weigerung detailliert darzulegen“, sagte Matthias Zieger, Anwalt von Heidi Kosche.

Sie hatte die Akteneinsicht vor drei Jahren beantragt, nachdem die Wasserpreise in Berlin stark angestiegen waren. Kosche erhofft sich Auskunft darüber, warum sich die Wasserpreise in Berlin so stark erhöht haben und ob die Preissteigerungen mit dem damaligen Senat verabredet worden seien.

Mit dem Urteil hat sich das Berliner Verfassungsgericht erstmals mit dem Akteneinsichtsrecht des Parlaments befasst. Im Zentrum des Streits stand der Artikel 45 der Berliner Verfassung. Darin ist das Recht von Parlamentariern auf Akteneinsicht garantiert, solange nicht öffentliche oder private Interessen der Offenlegung zwingend widersprechen. In keinem Fall habe der Senat dargelegt, warum er welche Informationen nicht zur Einsicht bereitlege, heißt es in dem einstimmig gefällten Urteil des Verfassungsgerichts.

1999 hatte die damalige Große Koalition in Berlin 49,9 Prozent der Geschäftsanteile an den Wasserbetrieben für damals 3,3 Milliarden D-Mark an die privaten Investoren RWE und Veolia (damals Vivendi) verkauft. Die Investoren übernahmen auch die unternehmerische Führung des ehemals landeseigenen Betriebs. Über die Vertragsinhalte vereinbarten beide Seiten absolutes Stillschweigen. Gleichzeitig verabredeten beide Parteien in einem Moratorium, dass die Wasserpreise in Berlin drei Jahre lang nicht steigen. Seit Ablauf des Moratoriums im Jahr 2002 sind die Wasserpreise in Berlin rasant gestiegen. Kosche beantragte dann vor drei Jahren Einsicht in die Verkaufsunterlagen.

Das Urteil des Gerichts stieß am Mittwoch auf breite Zustimmung. „Ich freue mich über die rechtliche Klarstellung des Landesverfassungsgerichts zur Akteneinsicht von Abgeordneten“, sagte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). „Ich finde es positiv, dass die Unsicherheiten über die Auskunftspflicht geklärt sind, auch wenn Rechte von Privaten betroffen sind.“

Die Grünen haben das Urteil begrüßt. Das Urteil sei eine erneute „Klatsche“ für den rot-roten Senat. Ähnlich äußerte sich auch die CDU. Ihr haushaltspolitischer Fraktionssprecher Uwe Goetze sagte, der Senat werde nun auch viele andere umstrittene Unterlagen zur Einsichtnahme bereithalten müssen. „Von der Urteilsbegründung erwarten wir auch Hinweise auf die Behandlung der von einem Abgeordneten so gewonnenen Erkenntnisse“, sagte Goetze weiter. „Schließlich ist es teilweise sinnlos, zwar Einsicht nehmen zu können, aber gewonnene Erkenntnisse nicht weiter im öffentlichen parlamentarischen Bereich verwerten zu können.“

Als Beispiel nannte Goetze die Verträge zum Verkauf des Golfclubs Wannsee oder die Verträge mit der Modemesse Bread & Butter. Auch in die S-Bahn-Verträge mit der Deutschen Bahn würden die CDU-Politiker gern einen Blick werfen.

Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) äußerte sich erleichtert. „Endlich kommt Licht ins Dunkel der Teilprivatisierungsverträge. Jetzt erfahren die Berlinerinnen und Berliner vielleicht, wieso sie ihr Wasser so teuer zu stehen kommt“, sagte BBU-Vorstand Maren Kern.

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