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01.07.10

Prozess

Berliner Pokerräuber zu Haftstrafen verurteilt

Knapp vier Monate nach dem spektakulären Überfall auf Deutschlands größtes Pokerturnier in Berlin sind vier junge Männer zu Gefängnisstrafen von jeweils mehr als drei Jahren verurteilt worden. Die Richter blieben damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

dpa/DPA

Im Hotel Grand Hyatt am Potsdamer Platz war die Kasse eingerichtet worden. Hier entrichteten die Spieler ihre Startgebühr - teils mehrere tausend Euro pro Person.

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Die Täter im Alter von 19 bis 21 Jahren bekamen wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung am Donnerstag Haftstrafen von dreieinhalb Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten. Für zwei Täter wurde die Kronzeugenregelung angewandt. Der Richter sagte: „Der Pokerraub war eine Tat der Schwerstkriminalität.“ Der größte Teil der Beute wurde bisher nicht gefunden.

Bei dem Coup am 6. März 2010 im Hotel Grand Hyatt am Potsdamer Platz erbeuteten die maskierten und bewaffneten Männer türkischer und arabischer Herkunft 242.000 Euro. Bei dem Prozess wurde klar, dass der Überfall von Hintermännern geplant war und die Angeklagten nur die Ausführenden waren. Ein Prozess gegen zwei Drahtzieher im Alter von 29 und 31 Jahren beginnt am 19. August. Die beiden Männer sitzen in Untersuchungshaft.

Richter Helmut Schweckendieck betonte in der Urteilsbegründung: „Deutliche Sanktionen sind erzieherisch geboten. Eine unangemessene Milde wie Bewährung wäre verhängnisvoll für die Angeklagten.“ Der Richter sagte, der Raub sei in vielen Bereichen eine „organisatorische Katastrophe“ gewesen und „dilettantisch ausgeführt“ worden. Die vier Räuber seien von Hintermännern ausgenutzt worden, aber auch selbst gierig nach der Beute gewesen und hätten in ihrem Kiez als Helden gelten wollen.

Ein 21-Jähriger erhielt nach Erwachsenenstrafrecht mit drei Jahren und neun Monaten Gefängnis die höchste Strafe. Er hatte seine Komplizen bei der Polizei verraten und erhielt einen geringen Strafnachlass. Er war auf den offenen Tresor zugestürmt und hatte eine Schreckschusspistole geschwungen, er hatte auch die Tasche mit dem Geld gegriffen. Seine Komplizen hatten ihn dann aus dem Schwitzkasten eines Sicherheitsmannes befreit. Im Handgemenge blieb ein Großteil des Geldes zurück.

Die anderen drei Räuber im Alter von 19 bis 20 Jahren wurden jeweils zu Jugendstrafen von dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Einer von ihnen, ein 20-Jähriger aus Neukölln, hatte erhebliche Vorstrafen. Er war erst Anfang des Jahres aus dem Gefängnis entlassen worden. Er verriet den Fahrer des Fluchtautos, den Onkel eines Mittäters. Das rechnete ihm der Richter als „dickes Plus“ an. Er kam auch in den Genuss der Kronzeugenregelung. „Sie waren mutig und haben als erster einen Hintermann genannt“, so der Richter.

Der Verteidiger des 20-Jährigen bezeichnete das Urteil als „sehr hart“ und kündigte Revision an. Sein Mandant stehe unter großem Druck und werde im Gefängnis als Verräter bezeichnet.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Anklage. Die Geständnisse der vier Räuber wurden laut Gericht zwar positiv gewertet. Ihr Wert sei aber geschmälert worden, weil die Täter nicht verrieten, wo die Beute geblieben sei. Die Staatsanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen zwischen vier und fünf Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Strafen zwischen ein und zwei Jahren, die in drei von vier Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Quelle: dpa/sei
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