Rückfallvermögen
Berlin kann auf Millionen-Grundstücke hoffen
Berlin soll Grundstücke und Geld vom Bund zurückbekommen. Das Verwaltungsgericht entschied, Berlin habe Anspruch auf die einst abgetretenen Areale - darunter die Flughäfen Tegel und Tempelhof.
Das Land Berlin soll Grundstücke und Geld im Wert von insgesamt 278 Millionen Euro vom Bund zurückbekommen. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Berlin im Streit um sogenanntes Rückfallvermögen entschieden. Zu den Flächen gehören auch die Flughäfen Tegel und Tempelhof. (Az: VG 29 K 1.10). Damit hat das Land einen Etappensieg errungen. Allerdings steht zu erwarten, dass der Fall nun vor das Oberverwaltungsgericht geht.
Mit seiner Klage fordert das Land Berlin die Herausgabe von Grundstücken in West-Berlin mit einer Gesamtfläche von 6,8 Millionen Quadratmetern und einem geschätzten Wert von 226 Millionen Euro. Zudem will das Land 52 Millionen Euro haben, die der Bund aus dem Verkauf weiterer Grundstücke erlöst hat.
Bei dem streitigen Rückfallvermögen handelt es sich um Grundstücke, die die damaligen Kommunen und Länder 1873 dem Deutschen Reich bei dessen Gründung kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Dabei war vereinbart worden, dass die Flächen später wieder an ihre ursprünglichen Eigentümer „zurückfallen“ sollten. Wegen der Aufgabe des Föderalismus während der NS-Zeit kam es dazu nicht, die alten Ansprüche wurden jedoch mit dem bundesdeutschen Reichsvermögensgesetz 1961 neu bestätigt.
Dieses Gesetz trat mit der Vereinigung 1990 auch in Berlin in Kraft, das Land hatte es aber versäumt, seine Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Jahr geltend zu machen. Das Land Berlin hatte jedoch gegen das Fristende 1991 argumentiert. Mit Erfolg.
Wie nun das Verwaltungsgericht entschied, besteht der Anspruch dennoch. Das Fristversäumnis gehe auf eine unklare Gesetzesformulierung zurück, die sich der Bund zurechnen lassen müsse. Auch der Bund selbst sei davon ausgegangen, dass die Frist noch nicht laufe. Für eine Rückgabe spreche zudem auch der allgemeine „Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung“. Zu diesem Grundsatz gehöre es, dass fehlerhafte Verschiebungen von Vermögen wieder rückgängig gemacht werden.
Im Zuge des Neubaus des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) ist der Flughafen Berlin-Tempelhof bereits stillgelegt worden. Tegel soll stillgelegt werden, wenn der neue Flughafen in Betrieb ist.
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