Urteil
Wohnungen dürfen an Touristen vermietet werden
Viele Wohnungseigentümer vermieten ihre Räume gern an Touristen, die sich nur wenige Tage oder Wochen in Berlin aufhalten. Dagegen haben besonders die Hotelbranche und Nachbarn etwas einzuwenden. Der Bundesgerichtshof hat nun auf Grundlage eines aktuellen Falles in der Hauptstadt entschieden, ob die gängige Praxis überhaupt legal ist.
Eine beliebte Praxis in Berlin ist jetzt offiziell legal. Eigentümer dürfen ihre Wohnung nicht nur an Dauermieter, sondern auch tage- oder wochenweise an Feriengäste vermieten. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall (Az. V ZR 712/09) entschieden, bei dem eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern eine solche Nutzung untersagen wollte.
Der Eigentümer einer Wohnung, die Teil einer größeren Anlage mit 92 Apartments ist, hatte seine Räume nicht selbst genutzt, sondern wiederholt kurzfristig an Berlin-Touristen vermietet. Die anderen Eigentümer waren damit nicht einverstanden und untersagten dem Mann eine solche Nutzung.
Bislang hatten andere Gerichte entschieden, dass die Nutzung einer Wohnung als Ferien-Unterkunft für Touristen mit dem Begriff "Wohnen" nicht im Einklang stehe. Der Bundesgerichtshof stellte sich mit seiner Entscheidung gegen diese Sichtweise. Er hat damit eine Praxis legalisiert, die in Berlin vor allem dank des Internets an Beliebtheit zunimmt. Sowohl Vertreter der Hotelbranche und Anwohner hatten sich in der Vergangenheit darüber beschwert.
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