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20.02.10

Sexualstraftaten

Missbrauchs-Vorwürfe gegen Don-Bosco-Heim

Gegen Patres, die im Berliner Don-Bosco-Kinderheim tätig waren, sind Missbrauchsvorwürfe erhoben worden. Es habe Vergewaltigungen und Misshandlungen gegeben, heißt es. Die Vorfälle sollen sich zudem nicht nur auf Berlin beschränken.

Nach dem Canisius-Kolleg wird jetzt eine weitere Berliner Einrichtung mit Missbrauchsvorwürfen konfrontiert. Sowohl ehemalige Zöglinge des Don-Bosco-Kinderheims in Wannsee als auch Angehörige von Betroffenen haben am Sonnabend gegenüber der Berliner Morgenpost schwere Vorwürfe gegen Geistliche, Erzieher und Mitarbeiter der Einrichtung erhoben. Danach soll es über Jahre hinweg immer wieder zu Vergewaltigungen und Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen gekommen sein. Das von dem katholischen Männerorden „Salesianer Don Boscos“ betriebene Heim war 2005 nach 50 Jahren geschlossen worden.

Nach Medienberichten wurden auch Vorwürfe gegen ein Don-Bosco-Kinderheim in Augsburg sowie weitere Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen erhoben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, sie erwarte von der katholischen Kirche konkrete Festlegungen, welche Maßnahmen zur Aufklärung der Vorwürfe ergriffen würden.

Leitlinien der katholischen Kirche zum Umgang mit Missbrauch
Die Deutsche Bischofskonferenz hat 2002 nach dem Bekanntwerden mehrerer Missbrauchsfälle durch Priester Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch verabschiedet. In neun Punkten sind unter anderem Zuständigkeit, Strafmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention geregelt. Es heißt unter anderem:
Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute (...) liegt (...) bei der Diözese.
Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft. Dem Verdächtigen gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge.
Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht.
Dem Opfer werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten.
Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung wird der Täter mit einer Kirchenstrafe belegt. (...) Es können Sühnestrafen verhängt werden. (...) Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen.
Eine angemessene Information der Öffentlichkeit wird gewährleistet.
Die präventiven Maßnahmen in der Aus- und Fortbildung von Geistlichen werden verstärkt. Diese (...) vermittelt Kenntnisse über Anzeichen sexuellen Fehlverhaltens.
Bei Missbrauch durch andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst wird entsprechend vorgegangen.
Quelle: ddp
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