Masern
Schule darf nicht geimpfte Kinder ausschließen
Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Das Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf hatte nach dem Ausbrechen der Masern an einer Schule in Dahlem rund 260 Kinder verpflichtet, zu Hause zu bleiben.
Schüler, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Vater, der seine Kinder bewusst nicht impfen lässt. Als mehrere ihrer Mitschüler an Waldorfschule Rudolf-Steiner-Schule in Dahlem die Masern bekamen, schloss das Gesundheitsamt alle kranken und nicht geimpften Kinder vom Unterricht aus. Betroffen war rund ein Drittel der 785 Schüler. Der Vater aber wollte das Risiko eingehen.
Das Gericht gab der Behörde nach Angaben vom Freitag Recht. Die Kinder könnten bei einer Erkrankung Mitschüler anstecken, bevor sie selbst sichtbare Symptome zeigen, hieß es zur Begründung. Ihr Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der mitunter sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten. Gegen den Beschluss ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zulässig.
Aktenzeichen VG 3 L 35.10
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