Gerichtsurteil
Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden
Donnerstag, 18. Februar 2010 13:47Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat im Streit um die Verwertung professioneller Fotos von Kulturgütern wie dem Schloss Sanssouci eine juristische Niederlage erlitten. So darf sie keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben, entschied das Oberlandesgericht.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg darf laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts keine Gebühren für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parkanlagen und Gebäude erheben.
Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Gericht am Donnerstag in Brandenburg/Havel.
Es wies damit drei Klagen der Stiftung gegen einen Fotografen und zwei Fotoagenturen zurück, denen das Landgericht Potsdam am 21. November 2008 stattgeben hatte. (Az 5 U 12/09, 5 U 3/09, 5 U 14/09) Die Stiftung argumentiert, als Eigentümerin der Kultureinrichtungen stehe ihr das ausschließliche Recht an Fotos zu. Sie hatte deshalb in drei Verfahren auf Unterlassung einer gewerblichen Verbreitung von Bildern geklagt und verlangte Schadensersatz. Der Streit betrifft nach Angaben des OLG nur Außenaufnahmen.
Das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu, so dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.dpa/sei






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