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12.02.10

Wetter

Jetzt versinkt Berlin wieder im Schnee

Die Berliner sind inzwischen echte Schnee-Profis. Trotz der zum Teil heftigen Niederschläge in der Nacht kam es am Freitagmorgen zu keinen Verkehrbehinderungen. Es ereigneten sich sogar weniger Unfälle als sonst. Am Wochenende soll es kräftig weiter schneien. Im Kampf gegen glatte Bürgersteige sollen jetzt Beamte Eis hacken.

Die heftigen Schneefälle in der Nacht zum Freitag haben den Verkehr in Berlin kaum beeinträchtigt. Der Flugverkehr in Schönefeld und Tegel verlief reibungslos. Abflüge und Ankünfte waren nach Auskunft der Flughäfen pünktlich. Auch S-Bahnen, U-Bahnen und die Tram fuhren normal. Größere Probleme gab es auch im Busverkehr nicht. In der Nacht und im Berufsverkehr am Freitagmorgen ereigneten sich in der Hauptstadt weniger Unfälle als sonst, wie die Polizei mitteilte.

Hauptproblem sind nach wie vor die teilweise sehr glatten Fußgängerwege. Deshalb wird diskutiert, ob Ein-Euro-Jobber zur Eisbeseitigung vor allem auch an den Haltestellen der Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eingesetzt werden können.

Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beschäftigt seit Freitag 160 Helfer, die rund 175 landeseigene Grundstücke von Eis befreien sollen. Geräumt werden soll vor Finanzämtern, Gerichtsgebäuden, Polizei- und Feuerwehrwachen.

SPD-Fraktions- und Parteivorsitzende Michael Müller will Mitarbeiter des Stellenpools des öffentlichen Dienstes für das Entfernen von Eis einsetzen. Im Stellenpool laufen mittlerweile die Vorbereitungen für einen solchen Einsatz – auf freiwilliger Basis.

Streugut in den Baumärkten ist bereits knapp geworden. Die Berliner Stadtreinigung gibt deshalb am Freitagmittag in den Recyclinghöfen in Marzahn, Reinickendorf, Spandau, Steglitz und Treptow-Köpenick kostenlos Streugut an Privatleute ab.

Wer muss Schnee schippen?
Wer muss räumen oder streuen? Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe an einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister oder an die Mieter übertragen. Dies muss dann aber von Anfang an ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sein. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Er muss auch Schneeschaufeln, Besen und Streumittel bereitstellen.
Wo muss geräumt oder gestreut werden? Schnee geschippt und bei Glätte gestreut werden muss vor allem auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Dabei reicht es, wenn ein Streifen von ein bis 1,20 Meter Breite frei ist, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbei kommen. Der Weg für parkende Autofahrer zum Bürgersteig braucht nicht extra geräumt werden. Auf dem Grundstück muss der Haupteingang, der Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen oder Garagen frei sein. Als Faustregel gilt: Streuen ist wichtiger als Schnee schippen. Granulat oder Sand sind in der Regel erste Wahl. Streusalz ist vielerorts verboten.
Wann muss geräumt werden? Vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ununterbrochenem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Andererseits muss je nach Witterung auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.
Was ist, wenn der Mieter im Urlaub oder krank ist? Wer verhindert ist, egal ob urlaubsbedingt, wegen einer Erkrankung oder aus beruflichen Gründen, muss für eine Vertretung sorgen. Das kann der Nachbar sein, notfalls muss ein professioneller Winterdienst eingeschaltet werden.
Wer kommt für Schäden auf? Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, steht ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz angefangen von der Übernahme der Behandlungskosten bis hin zum Ausgleich für einen möglichen Verdienstausfall zu. Normalerweise springt die privaten Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und müssen sich bei Schnee und Eis entsprechend vorsichtig bewegen.
Wer haftet, wenn eine Dachlawine auf Bürgersteig oder Straße stürzt? Hausbesitzer haften nicht in jedem Fall. Sie sollten aber durch Schneegitter auf dem Dach oder notfalls das Aufstellen von Warnschildern Lawinen verhindern und Passanten und Autos schützen. (Quelle: AFP)
Quelle: ddp/dpa/mim
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