Nach dem Urteil aus Karlsruhe
Berliner Anwälte beraten kostenlos zu Hartz IV
Mittwoch, 10. Februar 2010 09:17Das Bundesverfassungsgericht hat am Vormittag zwar die Hartz-IV-Regelungen für verfassungswidrig erklärt – für die Betroffenen aber sind viele Fragen offen. Der Berliner Anwaltsverein bietet darum am Freitag eine kostenlose Beratung an. Zehn Juristen stehen zur Verfügung, mit großem Andrang ist zu rechnen.
Nur knapp zwei Stunden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen hat der Berliner Anwaltsverein einen besonderen Service angeboten. Empfänger von Arbeitslosengeld II könnten am Freitag kostenlosen Rat bei einer Sprechstunde von 10 bis 14 Uhr bekommen, so der Vorsitzende des Vereins, Ulrich Schellenberg. Wer bis zur Neuregelung des Gesetzes ergänzende Leistungen beantragen wolle, könnte seine Ansprüche überprüfen lassen. Auch die Job-Center müssten sich in den kommenden Tagen auf viele Anfragen einstellen. Zehn Rechtsanwälte stehen am Freitag im Haus des Deutschen Anwaltvereins zur Verfügung. Hartz-IV-Empfänger sollten ihre Unterlagen mitbringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die Hartz-IV-Regelungen verfassungswidrig sind. Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.
Erschienen am 09.02.2010






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