Staatsanwaltschaft
Canisius-Kolleg - Missbrauchsfälle sind verjährt
Montag, 8. Februar 2010 21:23Der sexuelle Missbrauch von Berliner Schülern am katholischen Canisius-Gymnasium in den 70er- und 80er-Jahren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Taten seien verjährt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gleiches gilt für andere Vorwürfe.
Strafrechtlich werden die Missbrauchsfälle am katholischen Canisius-Gymnasium in den 70er- und 80er-Jahren keine Konsequenzen haben. „Die Taten sind verjährt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Montag.
Die Berliner Staatsanwalt prüfte rund 20 Fälle an der Privatschule. Steltner verwies auf die komplizierte Rechtslage. Die Verjährungsfrist für diese Form sexuellen Missbrauchs beträgt zehn Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers und sei abgelaufen. Auch etwaige Vorwürfe an den Jesuiten-Orden wie Strafvereitelung oder unterlassene Hilfeleistung seien verjährt.
Unterdessen melden sich weitere Opfer. „Es werden immer mehr“, sagte Anwältin Ursula Raue, die vom Jesuitenorden mit der Untersuchung der Berliner Fälle beauftragt wurde. Am Wochenende wurde die Zahl der betroffenen Berliner Schüler, die sich gemeldet haben, auf 30 beziffert.
Inzwischen wurden auch Missbrauchsfälle in anderen kirchlichen Einrichtungen
bekannt. Bundesweit sollen nach einem Bericht des „Spiegel“ fast 100
Mitarbeiter der katholischen Kirche in den vergangenen 15 Jahren unter
Verdacht geraten sein. Bischofskonferenz will Missbrauchsfälle erörtern






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