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03.02.10

Aufarbeitung

Früherer Canisius-Lehrer gesteht Missbrauch

Ein weiterer ehemaliger Lehrer des Berliner Canisius-Kollegs hat sexuelle Übergriffe eingestanden: Pater Bernhard E., ein prominenter und bundesweit bekannter Ordensmann, Gründer des Hilfswerks "Ärzte für die Dritte Welt". Der Priester, der am Canisius-Kolleg Abitur machte, hat sich inzwischen selbst angezeigt.

Die von E. eingestandenen sexuellen Übergriffe beziehen sich nach Angaben des Jesuitenordens auf E.s Zeit als Jugendseelsorger in Hannover. E. hatte ein Jahr als Religionslehrer am Canisius-Kolleg gearbeitet, bevor er von 1971 bis 1975 in Hannover tätig war. Dort kam es zu den sexuellen Übergriffen, die E. gegenüber der vom Canisius-Kolleg als Mediatorin berufenen Anwältin Ursula Raue eingestanden hat. Von 1976 bis 1981 war E. in Berlin in der Jugendarbeit eingesetzt. Er lebte am Canisius-Kolleg. Danach war er bis 1983 Lehrer und Jugendseelsorger in Hamburg, bevor er "Ärzte für die Dritte Welt" gründete und dort als Geschäftsführer arbeitete.

Dem Jesuitenorden sind die Übergriffe des 1968 zum Priester geweihten E. seit 2005 bekannt – ein Opfer hatte Anzeige erstattet. Seinerzeit wurde E. gedrängt, die Leitung des Hilfswerkes abzugeben. Das aber tat er erst 2006, zudem blieb er Vorstandsmitglied. Ein anderes Vorstandsmitglied des Hilfswerks war über die Vorgänge informiert. E. ist inzwischen von seinem Vorstandsposten zurückgetreten und auch nicht mehr Mitglied des Trägervereins des Hilfswerks. Er wurde zudem vom priesterlichen Dienst suspendiert.

Leitlinien der katholischen Kirche zum Umgang mit Missbrauch
Die Deutsche Bischofskonferenz hat 2002 nach dem Bekanntwerden mehrerer Missbrauchsfälle durch Priester Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch verabschiedet. In neun Punkten sind unter anderem Zuständigkeit, Strafmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention geregelt. Es heißt unter anderem:
Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute (...) liegt (...) bei der Diözese.
Jede Anzeige oder Verdachtsäußerung wird umgehend geprüft. Dem Verdächtigen gegenüber bleibt die Pflicht zur Fürsorge.
Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht.
Dem Opfer werden menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen angeboten.
Unabhängig von der zivilrechtlichen Verfolgung wird der Täter mit einer Kirchenstrafe belegt. (...) Es können Sühnestrafen verhängt werden. (...) Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen.
Eine angemessene Information der Öffentlichkeit wird gewährleistet.
Die präventiven Maßnahmen in der Aus- und Fortbildung von Geistlichen werden verstärkt. Diese (...) vermittelt Kenntnisse über Anzeichen sexuellen Fehlverhaltens.
Bei Missbrauch durch andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst wird entsprechend vorgegangen.
Quelle: ddp
Quelle: jof
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