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Yunus K. und Rigo B.

Mai-Krawalle - Ankläger legt Revision ein

Die Berliner Yunus K. und Rigo B. sind Ende Januar vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Doch die Staatsanwaltschaft erhebt weiter Vorwürfe gegen die jungen Männer. Aus Sicht der Anklage haben sie am 1. Mai einen Molotowcocktail in Richtung eines Polizisten geworfen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert die Freisprüche für Yunus K. und Rigo B. vom Vorwurf des versuchten Mordes bei den Mai-Krawallen 2009 in Kreuzberg nicht. Die Anklagebehörde habe Revision eingelegt, teilte Justizsprecher Martin Steltner mit.

Der Ankläger hatte in der vergangenen Woche Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie von vier Jahren und neun Monaten für die heute 17 und 20 Jahre alten Berliner beantragt. Das Landgericht sprach die beiden aber aus Mangel an Beweisen frei. Es sei den Angeklagten „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass sie diese Tat begangen haben“, sagte Richterin Petra Müller.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben die damaligen Schüler am 1. Mai einen Molotowcocktail gegen Polizisten geschleudert. Eine unbeteiligte Passantin wurde durch den Brandsatz am Rücken schwer verletzt. Die Verteidigung der Schüler hatte von „einseitigen, schlampigen, voreingenommenen Ermittlungen“ gesprochen und Polizisten im Zeugenstand Lügen vorgeworfen. Kritik der Verteidigung hatte es auch an der Kammer gegeben, weil die Richter die Haftbefehle gegen die beiden Schüler aufrechterhalten hatten.dpa/mim/sh



Erschienen am 02.02.2010

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