Nach BGH-Urteil
Senator will Berlins Wasserpreise prüfen
Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof den Weg für niedrigere Wasserpreise frei gemacht. Jetzt will der Berliner Senat die Tarife der Berliner Wasserbetriebe (BWB) überprüfen: Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) nimmt "preistreibende Regelungen" ins Visier.
Von ddp/jw/dino
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Preissenkungsverfügung des hessischen Wirtschaftsministeriums korrekt war – das Ministerium hatte den Wetzlarer Wasserversorger Enwag im Jahr 2007 verpflichtet, die Wasserpreise um etwa 30 Prozent zu senken. Vor dem Hintergrund des Urteils teilte jetzt Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf mit, dass die Preise der Berliner Wasserbetriebe (BWB) überprüft werden sollen.
Der BGH hatte betont, der Entscheidung komme eine „grundsätzliche Bedeutung für die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen“ zu. Wirtschaftssenator Wolf will nun die detaillierte Urteilsbegründung abwarten und anschließend überprüfen, ob „preistreibende Regelungen“ im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der BWB 1999 möglicherweise durch die BGH-Entscheidung ausgehebelt werden.
In Berlin zahlen Single-Haushalte für Trinkwasser 107 Euro/Jahr, 2-Personen-Haushalte 208 Euro, 3-Personen-Haushalte 311 Euro. Damit liegen die Berliner Kosten knapp unter dem deutschen Durchschnitt. Abwasser ist dagegen teuer. Ein 4-Personen-Haushalt zahlt 693 Euro, der Bundesdurchschnitt liegt bei 483 Euro.
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