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02.02.10

Wetter in Berlin

Es schneit wieder - und das Salz wird knapp

Tief Miriam ist da, und Berlin versinkt wieder im Schnee - und der wird nun wohl noch länger liegen bleiben. Das Streusalz der Berliner Stadtreinigung (BSR) könnte am Mittwoch aufgebraucht sein. Die BSR wird dann weiter im Einsatz sein, doch mit schnee- und eisfreien Straßen ist Schluss. Die Charité meldet indes immer mehr Glatteisunfälle.

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) schlägt Alarm: Das Streusalz geht aus. Es reicht nur noch für einen Schneefall. Sollten in der Nacht zu Mittwoch fünf bis zehn Zentimeter Neuschnee fallen, sind die Reserven aufgebraucht, sagte am Dienstag der Leiter Straßenreinigung der BSR, Winfried Becker. Am Dienstagabend fielen dann bereits die ersten Flocken.

Trotz guter Lieferverträge kann der Hauptlieferant seinen Verpflichtungen nicht erfüllen, weil die Salzproduzenten im Harz schon lange nicht mehr nachkommen. Wenn kein Salz mehr da ist, werde ein Gemisch aus Splitt und Salz auf die Hauptverkehrsadern gestreut, sagte Becker: „Damit ist zwar der Winterdienst gewährleistet, allerdings nicht mehr der bisher gewohnte Komfort schnee- und eisfreier Hauptverkehrsstraßen.“ Nur noch auf der Stadtautobahn setzt die BSR dann noch Feuchtsalz ein.

Aus Sicht der BSR ist der Winter 2009/2010 in Berlin der härteste seit 30 Jahren. Auch die Charité meldete, man versorge täglich überdurchschnittlich viele Patienten mit Brüchen. Die Bezirke erinnerten daran, dass Hausbesitzer und Grundstückseigentümer Gehwege räumen müssen. Aber auch Splitt, Kies oder Sand hierfür werden in Baumärkten knapp.

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Wer muss Schnee schippen?
Wer muss räumen oder streuen? Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe an einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister oder an die Mieter übertragen. Dies muss dann aber von Anfang an ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sein. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Er muss auch Schneeschaufeln, Besen und Streumittel bereitstellen.
Wo muss geräumt oder gestreut werden? Schnee geschippt und bei Glätte gestreut werden muss vor allem auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Dabei reicht es, wenn ein Streifen von ein bis 1,20 Meter Breite frei ist, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbei kommen. Der Weg für parkende Autofahrer zum Bürgersteig braucht nicht extra geräumt werden. Auf dem Grundstück muss der Haupteingang, der Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen oder Garagen frei sein. Als Faustregel gilt: Streuen ist wichtiger als Schnee schippen. Granulat oder Sand sind in der Regel erste Wahl. Streusalz ist vielerorts verboten.
Wann muss geräumt werden? Vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ununterbrochenem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Andererseits muss je nach Witterung auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.
Was ist, wenn der Mieter im Urlaub oder krank ist? Wer verhindert ist, egal ob urlaubsbedingt, wegen einer Erkrankung oder aus beruflichen Gründen, muss für eine Vertretung sorgen. Das kann der Nachbar sein, notfalls muss ein professioneller Winterdienst eingeschaltet werden.
Wer kommt für Schäden auf? Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, steht ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz angefangen von der Übernahme der Behandlungskosten bis hin zum Ausgleich für einen möglichen Verdienstausfall zu. Normalerweise springt die privaten Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und müssen sich bei Schnee und Eis entsprechend vorsichtig bewegen.
Wer haftet, wenn eine Dachlawine auf Bürgersteig oder Straße stürzt? Hausbesitzer haften nicht in jedem Fall. Sie sollten aber durch Schneegitter auf dem Dach oder notfalls das Aufstellen von Warnschildern Lawinen verhindern und Passanten und Autos schützen. (Quelle: AFP)
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