Fünf Jahre Arbeitsmarktreform
Sozialgericht Berlin kämpft mit Hartz-IV-Klageflut
Im Sozialgericht Berlin ist der Ausnahmezustand zur Regel geworden. Seit der Einführung der Arbeitsmarktreform vor fünf Jahren gingen allein 86.000 Klagen zu Hartz IV ein. Den meisten Streit gibt es um die Wohnkosten. Rund die Hälfte der Kläger bekam im Vorjahr zumindest zum Teil Recht.
Die Arbeitsmarktreform Hartz IV hat Deutschlands größtes Sozialgericht in Berlin komplett verändert: Seit ihrer Einführung vor fünf Jahren gingen allein 86.000 Klagen zu Hartz IV ein, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma am Freitag. Die Zahl der Hartz-IV-Klagen habe sich seit 2005 vervierfacht.
Mit 26.700 neuen Fällen allein im vergangenen Jahr sei der Anstieg noch nie so groß gewesen. 2009 gingen jeden Monat mehr als 2200 neue Klagen und Eilverfahren allein zu Hartz-IV-Bescheiden ein. 2005 waren es noch insgesamt 6500 Klagen gewesen. „Die Klagewelle wächst von Jahr zu Jahr, von Tag zu Tag“, sagte Schudoma. „Hartz IV, das ist die größte Herausforderung in der Geschichte des Berliner Sozialgerichts.“
2009 habe es am Sozialgericht mit insgesamt 39.000 Verfahren doppelt so viele Klagen gegeben wie im letzten Jahr vor der Reform. Eine Trendwende sei nicht in Sicht, obwohl auch die Richterstellen fast verdoppelt worden seien. In Berlin sind rund 600.000 Menschen von Hartz IV betroffen.
Den meisten Streit gibt es laut Gericht um die Kosten der Unterkunft. Bis heute sei nicht klargestellt, in welcher Höhe die Jobcenter die Wohnungsmiete übernehmen müssen. Im Gesetz stehe nur, dass die Aufwendungen übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Betroffene wandten sich aber auch mit Untätigkeitsklagen an das Sozialgericht, weil Jobcenter für Entscheidungen zu lange brauchten.
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