Ladenöffnungszeiten
Senat will weiterhin zehn verkaufsoffene Sonntage
Dienstag, 12. Januar 2010 20:14Berlins Regierender Bürgermeister sagte, das Bundesverfassungsgericht hätte nur die vier verkaufsoffenen Adventssonntage im Block kritisiert. An wie vielen Sonntagen in diesem Jahr eingekauft werden könne, sei deshalb noch nicht entschieden. SPD und Linke seien sich einig, die Läden an zehn Sonntagen offen zu halten. Über die Ladenöffnungszeiten im Hauptbahnhof wurde im Senat nicht diskutiert.
Der rot-rote Senat will an zehn verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr im Berliner Einzelhandel festhalten. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil diese Möglichkeit nicht verneint“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Dienstag. „Der Senat möchte die Flexibilität haben, weiterhin bis zu zehn Sonntage offen zu gestalten.“ Darin seien sich SPD und Linke im Senat einig. Da das Gericht Einzelfallentscheidungen gefordert habe, werde dies auch von Jahr zu Jahr beschlossen. „Es müssen nicht immer zehn Sonntage sein, es können auch sieben oder acht Sonntage sein.“ Über die Zahl der Adventssonntage sei damit noch nichts gesagt.
Die höchsten Richter hätten nur die vier verkaufsoffenen Adventssonntage im Block kritisiert. An wie vielen Sonntagen in diesem Jahr eingekauft werden könne, sei noch nicht entschieden und solle vorher auch mit den Verbänden, den Gewerkschaften und den Kirchen diskutiert werden, sagte der SPD-Politiker. Die Kirchen hatten gegen das bundesweit liberalste Ladenschlussgesetz in Karlsruhe geklagt und einen Teilerfolg errungen.
Die Situation im Hauptbahnhof sei am Dienstag nicht im Senat erörtert worden. In der Station müssen inzwischen 18 der 80 Geschäfte am Sonntag schließen, da gesetzlich nur der Verkauf von Reisebedarf erlaubt ist. Für eine endgültige Regelung wolle der Senat aber noch die Handhabung in den anderen Bundesländern prüfen, kündigte der Regierungschef an. Aufgrund der Gesetzgebung müsste es eine bundesweit einheitliche Situation geben.
"Für den Hauptbahnhof kann auch nicht eine Ausnahmegenehmigung wie für den Flughafen Tegel erteilt werden“, sagte Wowereit. Diese werde es auch nicht für den neuen Hauptstadtflughafen BBI geben. Denn in Tegel gebe es diese nur, weil aus Platzgründen alle Läden vor der Abfertigung untergebracht seien. In Schönefeld würden dagegen alle Läden auf der Fläche nach der Abfertigung angesiedelt.dpa/mim






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