Abonnenten-Login Serviceangebote der Berliner Morgenpost Specials der Berliner Morgenpost
07.01.10

Winterdienst

Räumpflicht - das sind die Regelungen

Glatte Straßen und Fußwege in Berlin - doch wer ist für das Räumen und Streuen verantwortlich? Und wie viel Zeit kann man sich dafür lassen. Morgenpost Online hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

© Marion Hunger
Auf vielen Gehwegen, wie hier am Tauentzien, ist es zum Teil spiegelglatt
Auf vielen Gehwegen, wie hier am Tauentzien, ist es zum Teil spiegelglatt

10.500 Straßenkilometer, 1100 Kilometer Radwege und 18.250 Kreuzungen und Fußgängerüberwege müssen die Männer in Orange von der Berliner Stadtreinigung (BSR) bei den derzeit herrschenden Winterverhältnissen von Eis und Schnee befreien. "Dass uns dies trotz des Einsatzes von 2000 Mitarbeitern und 450 Fahrzeugen rund um die Uhr nicht überall von jetzt auf gleich gelingen kann, ist klar", bittet BSR-Sprecher Bernd Müller um Verständnis.


Im Berliner Straßenreinigungsgesetz sind zwei Einsatzstufen festgelegt. Vorrang haben Hauptverkehrsstraßen und solche, auf denen öffentliche Nahverkehrsmittel, also vor allem Busse, unterwegs sind. Zudem werden Kreuzungen, Fußgängerüberwege und Haltestellenbereiche geräumt. Erst danach kommen Wohn- und Nebenstraßen an die Reihe.

Die BVG weist darauf hin, dass die BSR nur die Haltestellen freiräumt, die sich zwischen der Bordsteinkante und einem Radweg befinden. Verläuft zwischen Straße und Grundstücksgrenze kein Radweg, ist der Anlieger zur Räumung verpflichtet. Und für das Räumen von Gehwegen und Privatstraßen ist auch nicht die BSR zuständig. Salz darf in Berlin übrigens nur die BSR einsetzen.

Hausbesitzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die vor ihren Grundstücken verlaufenden Gehwege mindestens einen Meter breit zu räumen und Splitt, Kies oder Sand zu streuen. Diese Aufgabe kann auch an Winterdienste oder Mieter delegiert werden. Die Vereinbarung sollte in jedem Fall schriftlich getroffen werden, so Alexander Wiech vom Verband Haus und Grund. Wiech erklärt auch, wann geräumt werden muss: "Unverzüglich nach Ende des Schneefalls." Dauere der Schneefall über 20 Uhr hinaus an, müsse der Winterdienst bis spätestens 7 Uhr (Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr) am nächsten Morgen erledigt sein.

Kommt der Hauseigentümer seinen Räumpflichten nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Wenn Personen auf glatten Wegen zu Schaden kommen, kann zudem ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet werden.

Wer muss Schnee schippen?
Wer muss räumen oder streuen? Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe an einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister oder an die Mieter übertragen. Dies muss dann aber von Anfang an ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sein. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Er muss auch Schneeschaufeln, Besen und Streumittel bereitstellen.
Wo muss geräumt oder gestreut werden? Schnee geschippt und bei Glätte gestreut werden muss vor allem auf dem Bürgersteig vor dem Haus. Dabei reicht es, wenn ein Streifen von ein bis 1,20 Meter Breite frei ist, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbei kommen. Der Weg für parkende Autofahrer zum Bürgersteig braucht nicht extra geräumt werden. Auf dem Grundstück muss der Haupteingang, der Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen oder Garagen frei sein. Als Faustregel gilt: Streuen ist wichtiger als Schnee schippen. Granulat oder Sand sind in der Regel erste Wahl. Streusalz ist vielerorts verboten.
Wann muss geräumt werden? Vor sieben Uhr morgens und nach 20 Uhr muss in der Regel niemand mit der Schneeschippe in die Kälte. Ausnahmen gelten etwa für Gastwirte, die während ihrer Öffnungszeiten immer für freie Wege sorgen müssen. Bei Dauerschneefall oder ununterbrochenem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter beruhigt hat. Andererseits muss je nach Witterung auch mehrmals täglich zu Schaufel und Streumittel gegriffen werden.
Was ist, wenn der Mieter im Urlaub oder krank ist? Wer verhindert ist, egal ob urlaubsbedingt, wegen einer Erkrankung oder aus beruflichen Gründen, muss für eine Vertretung sorgen. Das kann der Nachbar sein, notfalls muss ein professioneller Winterdienst eingeschaltet werden.
Wer kommt für Schäden auf? Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, steht ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz angefangen von der Übernahme der Behandlungskosten bis hin zum Ausgleich für einen möglichen Verdienstausfall zu. Normalerweise springt die privaten Haftpflichtversicherung ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und müssen sich bei Schnee und Eis entsprechend vorsichtig bewegen.
Wer haftet, wenn eine Dachlawine auf Bürgersteig oder Straße stürzt? Hausbesitzer haften nicht in jedem Fall. Sie sollten aber durch Schneegitter auf dem Dach oder notfalls das Aufstellen von Warnschildern Lawinen verhindern und Passanten und Autos schützen. (Quelle: AFP)
Quelle: ij
Leser-Kommentare
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
 
Top-Thema
Supermarkt
Psychotricks beim Einkauf

Wer sich wohlfühlt im Supermarkt, kauft deutlich mehr.

Video Nachrichten mehr
Nato-Gipfel Merkel rügt Frankreich für Afghanistan-Abzug
Stimme der Disco-Ära Bee-Gees-Sänger Robin Gibb ist tot
Naturschauspiel Feuerring am Himmel Asiens
Norditalien Erdbeben forderte mindestens sechs Tote
 
PromoTeaser_img.jpg
Urlaub an der See

Aktuelle Reisetipps für Ihren nächsten Deutschlandurlaub.mehr

Sommerkoll-klein.png
Sommer Trends

Lindner - Das sind die Sommer Trends 2012!mehr

bio10_onsite-teaser.jpg
Netzwerker

Für eine moderne Energieversorgung in Berlinmehr

 
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

Nahverkehr

S-Bahn-Verkehr nach Kabelbrand gestört

Bayern bezwungen

So gewann Chelsea die Champions League

In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote