Berliner Landgericht
Vier Jahre Haft für Tötung des Lebensgefährten
Eine 39 Jahre alte Berlinerin ist wegen Tötung ihres Lebensgefährten vom Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Allerdings berücksichtigten die Richter dabei, dass das Opfer die Angeklagte vor der Tat als "zu alt, zu hässlich und zu dick" beschimpft hatte.
Eine 39-jährige Frau ist am Montag wegen Tötung ihres Lebensgefährten vom Berliner Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Juni 2009 ihren 45 Jahre alten Lebenspartner nach massiven Beleidigungen mit einem Messerstich getötet hatte.
Die Aushilfserzieherin und Mutter einer erwachsenen Tochter gestand die Tat. Das Opfer verblutete innerhalb kürzester Zeit in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Friedrichshain.
Das Gericht ging allerdings von einem minderschweren Fall des Totschlags und von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Frau sei von dem Opfer „nachhaltig und massiv“ mit Beschimpfungen dazu provoziert worden, hieß es im Urteil. Dem Gericht zufolge war ihre Beziehung ein „ständiges Auf und Ab zwischen Liebe und Streit sowie Alkohol und Versöhnung“ gewesen.
Das Paar hatte sich im September 2008 kennengelernt. Nur wenige Zeit später war der 45-Jährige in die Wohnung der Partnerin eingezogen. Unter Alkoholeinfluss soll das Opfer verbal und körperlich aggressiv geworden sein und die Angeklagte wiederholt beleidigt und geschlagen haben. Am Pfingstmontag war der Streit dann eskaliert. Dabei habe das Opfer die Frau als „zu alt, zu hässlich und zu dick“ beschimpft. Sie habe den Beleidigungen, nicht aber der Beziehung ein Ende setzen und dem Mann damit „seine Grenzen zeigen“ wollen, hieß es im Urteil.
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