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Geringer Sicherheitsstandard

Zoll beschlagnahmt Tausende Polen-Böller

Der deutsche Zoll hat an der Grenze von Brandenburg zu Polen alle Hände voll zu tun. Viele Deutsche kaufen im Nachbarland Silvester-Feuerwerk – das allerdings ist meist in Polen hergestellt und in Deutschland nicht zugelassen. Tausende Sprengkörper wurden bereits beschlagnahmt. Viel schlimmer allerdings ist, dass die Sprengkraft schwer zu kalkulieren ist.

Polnische "Fajerwerki"
Foto: ddp/DDP
Deutsche sind Zielgruppe der polnischen Hersteller von Feuerwerkskörpern - darum tragen sie oft deutsche Namen. Doch in Deutschland sind sie nicht zugelassen

Der deutsche Zoll kommt in diesen Tagen vermehrt zum Einsatz, um illegal aus Polen nach Deutschland eingeführte Feuerwerkskörper zu beschlagnahmen. Die Hersteller der Knallkörper richten sich ausdrücklich an deutsche Kunden, die das grenznahe Angebot nutzen, um günstig für Silvester einzukaufen. Der Verkauf ist in Polen das ganze Jahr über erlaubt.

Für Deutschland jedoch haben die Böller keiner Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung. Feuerwerkskörper ohne BAM-Zulassungszeichen sind in Deutschland aber nicht erlaubt. Die Einfuhr sei verboten und strafbar, sagt Bernd Rößler von der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam. Die Silvesterknaller würden beschlagnahmt, zudem werde ein Strafverfahren eingeleitet.

Vor allem die auf Märkten angebotenen Knaller entsprächen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. So gebe es in Polen etwa keine Vorgabe zur Länge der Zündschnur. In einigen Fällen seien die Feuerwerkskörper auch in kleinen Labors hergestellt, da könne niemand sagen, welches Gemisch enthalten ist.

Im vergangenen Jahr hatten Zöllner im Brandenburger Grenzraum zu Polen etwa 3000 Feuerwerkskörper sichergestellt. „Diese Zahl werden wir in diesem Jahr deutlich überschreiten“, sagt der Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt (O.), Andreas Behnisch.

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Erschienen am 21.12.2009

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