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28.02.13Verschuldung
Weniger Berliner und Brandenburger privatinsolvent
Insgesamt 130.000 Bundesbürger rutschten letztes Jahr in die Insolvenz, die meisten in Bremen. 2013 könnte die Zahl jedoch wieder steigen.
Foto: ZB
6040 Berliner mussten 2012 Privatinsolvenz anmelden
Die Zahl der Privatpleiten in Berlin ist binnen Jahresfrist wie in den meisten Bundesländern gesunken. Im vergangenen Jahr schlitterten 6040 Menschen in der Hauptstadt in die Privatinsolvenz – das war ein Minus von 3,7 Prozent im Vergleich mit dem Vorjahr, wie die Wirtschaftsauskunftei Bürgel am Donnerstag in Hamburg mitteilte.
In Brandenburg waren es 4683 Menschen - ein Minus von 5,0 Prozent. Alle anderen Bundesländer außer Thüringen (plus 1,3 Prozent) und Sachsen-Anhalt (plus 0,3) verzeichneten ebenfalls einen Rückgang.
Negativ-Spitzenreiter sind jedoch Bremen und Niedersachsen. Im kleinsten Bundesland gingen rechnerisch 272 von 100.000 Einwohnern pleite. Damit rangierte Bremen im relativen Vergleich bundesweit bei den Verbraucherinsolvenzen auf Platz eins – gefolgt von Niedersachsen mit 209 Fällen je 100.000 Einwohner. Am wenigsten gab es in Bayern (115) und Baden-Württemberg (116).
Menschen im Niedriglohnsektor bedroht
In diesem Jahr könnten nach einem zuletzt rückläufigen Trend wieder mehr Bundesbürger in die Pleite rutschen. Seit Oktober gibt es der Wirtschaftsauskunftei Bürgel zufolge wieder mehr Privatinsolvenzen.
Vor allem Menschen im Niedriglohnsektor seien bedroht, wenn sich die Ausgaben bei stagnierenden Einnahmen erhöhten. Auch Erwerbslosigkeit, gescheiterte Selbstständigkeit oder die finanziellen Folgen von Scheidungen spielten dabei eine Rolle.
Im vergangenen Jahr meldeten knapp 130.000 Bundesbürger eine private Insolvenz an – das entspricht einem Minus von 4,6 Prozent. Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel führt diese Entwicklung auf die positive Lage am Arbeitsmarkt zurück.
Unerwartet gesunkene Arbeitslosenzahl im Februar in Berlin
Im Februar ist die Zahl der Arbeitslosen in Berlin leicht gesunken. 217.507 Menschen ohne Job waren im Februar registriert. Das waren 1564 weniger als im Januar.
Damit habe sich der Arbeitsmarkt in Berlin besser entwickelt als in einem Februar üblich, sagte der Chef der regionalen Arbeitsagentur, Dieter Wagon. "Die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Berlin schaffen auch für den Abbau der Arbeitslosigkeit gute Voraussetzungen."
Dagegen ist die Zahl der Arbeitslosen in Brandenburg im Februar geringfügig gestiegen. Dort waren 147.946 Menschen ohne Job registriert, 713 mehr als im Januar. Die Arbeitslosenquote blieb damit weiter bei 11,0 Prozent.
ÜBERSCHULDUNG
Verbraucher gelten als überschuldet, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum nicht reicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken und auch eine Reduzierung des Lebensstandards nicht hilft. Häufig führen zu dieser Situation Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennungen und andere Schicksalschläge. Ursache kann aber auch die Schwierigkeit sein, maßvoll mit Geld umzugehen.
SCHULDNERBERATUNG
In Deutschland helfen über 1000 Schuldnerberatungsstellen Menschen dabei, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Daneben gibt es Beratungsstellen, die überschuldeten Menschen dabei helfen, über das Verbraucher-Insolvenzverfahren eine Restschuld-Befreiung zu erreichen. Eine Beratungsstelle in der Nähe können Verbraucher unter www.meine-schulden.de finden. Dort können Menschen mit Schulden zunächst auch anonym Kontakt zu einem Berater aufnehmen.
VERBRAUCHERINSOLVENZ
Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann seit 1999 mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz einreichen. Das Verfahren ermöglicht die sogenannte Restschuld-Befreiung. Dafür müssen Verbraucher sechs Jahre lang so viele Schulden wie möglich abstottern. Danach werden ihre Restschulden gestrichen. Bald soll dies auch in schon drei Jahren möglich sein.
PFLICHTEN DES SCHULDNERS
Für einen Antrag auf Privatinsolvenz müssen Verbraucher belegen, dass sie sich nicht mit ihren Gläubigern einigen konnten. Das Insolvenzverfahren ist für den Schuldner zudem mit Kosten verbunden. Kann er das Geld dafür nicht aufbringen, werden ihm die Kosten von den Justizkassen der Länder aber gestundet. Eine Restschuld-Befreiung darf außerdem nur einmal in zehn Jahren beantragt werden.
RECHTE DES SCHULDNERS
Während die Restschuld-Befreiung läuft, darf der Besitz des Schuldners nicht von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Sein Arbeitgeber muss einen Teil des Einkommens an einen Treuhänder abführen, allerdings erst ab Beiträgen über 985,15 Euro. Wenn der Schuldner Unterhaltspflichten hat, steigt die Grenze entsprechend an.
RECHTE DER GLÄUBIGER
Die Gläubiger können beantragen, dass dem Schuldner die Restschuld-Befreiung versagt wird. Dies ist möglich, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt ist, also wenn er etwa Vermögen hinterzogen hat.
P-KONTO
Außerhalb eines Insolvenzverfahrens können sich Schuldner vor Pfändungen mit einem Pfändungsschutz-Konto schützen. Banken müssen auf Antrag jedes Girokonto in ein solches sogenanntes P-Konto umwandeln. Damit kann es dann durch eine Pfändung nicht mehr blockiert oder von der Bank gekündigt werden. Schuldner können auf diese Weise weiterhin Lohn oder Gehalt beziehen, ihre Miete oder Stromrechnung bezahlen. Verbraucherschützer beklagen allerdings, dass Banken für P-Konten häufig hohe Gebühren verlangen.
Quelle: AFP
Quelle: BM/dpa
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