27.02.13

Berliner U-Bahn

Mehr als 470 Straftäter bei Videoüberwachung erfasst

Hunderte Tatverdächtige sind auf Berliner U-Bahnhöfen gefilmt worden. Wie viele von ihnen auch festgenommen wurden, ist allerdings unklar.

Foto: dpa
Die Video-Aufnahmen einer Überwachungskamera der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im U-Bahnhof in Berlin-Lichtenberg vom 11.02.2011 zeigt Jugendliche, die einen Mann verfolgen und auf ihn einschlagen. Aufgrund der Bilder konnten die 14 bis 18 Jahre alten Täter ermittelt werden
Die Video-Aufnahmen einer Überwachungskamera der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im U-Bahnhof in Berlin-Lichtenberg vom 11.02.2011 zeigt Jugendliche, die einen Mann verfolgen und auf ihn einschlagen. Aufgrund der Bilder konnten die 14 bis 18 Jahre alten Täter ermittelt werden

Durch Videoüberwachung bei der Berliner U-Bahn sind von Januar bis September des Vorjahres 472 Verdächtige von Straftaten erfasst worden. Dies geht aus der Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage seines Parteikollegen Peter Trapp hervor. Es sei aber nicht feststellbar, ob die Verdächtigen bereits bekannt waren oder neu in den Fokus der Ermittler rückten.

Die Polizei hatte bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in den ersten drei Quartalen 2012 genau 2058 Mal beantragt, Videodaten für Strafermittlungen zu schicken.

Dies sei immer dann der Fall, wenn es um Kapitaldelikte, Raub, Drogenhandel oder Taschendiebstahl in öffentlichen Verkehrsmitteln geht. Gesamtzahlen für 2012 lagen noch nicht vor. Wie viele der gefilmten Verdächtigen festgenommen wurden, sei statistisch nicht erfasst.

Im gesamten Jahr 2011 stellte die Polizei nach Angaben von Henkel 2417 Anträge bei der BVG, um Videoaufzeichnungen zu bekommen. Jedoch wurden in dem Jahr mit 107 Personen weit weniger Verdächtige erfasst als in drei Quartalen 2012.

Generell keine Videoaufzeichnungen

Seit dem Juni des vergangenen Jahres werden in Berlin Videoaufzeichnungen 48 Stunden gespeichert, danach werden sie gelöscht. 2011 wurden die Daten nur 24 Stunden aufbewahrt.

Der Senator verwies darauf, dass bei der Polizei generell keine Videoaufzeichnungen gemacht werden. Die Behörde fordert demnach das Material bei der BVG nur beim Anfangsverdacht einer Straftat an. Videoaufzeichnungen seien auch keine alleinigen Beweismittel.

Quelle: dpa/mim
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