26.02.13

Jonny K.

Tödliche Prügelattacke - Staatsanwalt bereitet Anklage vor

Vor vier Monaten wurde Jonny K. in Berlin totgeprügelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Doch der Hauptverdächtige ist außer Landes.

Foto: dapd

Auf einem Friedhof in Berlin-Ruhleben hat Jonny K. seine letzte Ruhestätte gefunden
Auf einem Friedhof in Berlin-Ruhleben hat Jonny K. seine letzte Ruhestätte gefunden

Rund vier Monate nach der tödlichen Prügelattacke am Berliner Alexanderplatz müssen vier Verdächtige demnächst mit einer Anklage rechnen. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Dienstag. "Wir bereiten die Anklage vor." Ermittelt wurde demnach wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der 20-jährige Jonny K. war Mitte Oktober von vermutlich sechs jungen Männern ohne Anlass zu Tode geprügelt und getreten worden. Vier der mutmaßlichen Täter hat die Polizei gefasst, drei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Der mutmaßliche Haupttäter war in die Türkei geflüchtet. Auch ein sechster Verdächtiger ist noch auf der Flucht. Der brutale Überfall hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über den Umgang mit Jugendgewalt ausgelöst.

Senat bemüht sich um Auslieferung

Die Justizverwaltung von Senator Thomas Heilmann (CDU) hofft indes weiter, dass der in die Türkei geflüchtete 19-Jährige gestellt wird. "Wir ziehen an allen möglichen Strippen und sind auf mehreren Ebenen in Kontakt mit den türkischen Behörden", sagte Sprecherin Lisa Jani.

Nach dem Verdächtigen werde mit einem deutschen und europäischen Haftbefehl gefahndet. Bei den türkischen Behörden sei ein Festnahme-Ersuchen gestellt worden. Da die Türkei nicht Mitglied der EU sei, gelte dort ein europäischer Haftbefehl nicht.

Problematisch bei dem Fall ist die Staatsbürgerschaft des Geflüchteten. "Nach unseren Erkenntnissen hat er die deutsche Staatsangehörigkeit", sagte Sprecherin Jani. Damit könnte er nach Deutschland ausgeliefert werden. "Wir haben auch Erkenntnisse, dass er schon einmal die türkische Staatsangehörigkeit hatte und sie dann wieder abgab. Wann und ob er sie inzwischen wieder erlangt hat, wissen wir nicht." Die Türkei liefert ihre Bürger nicht aus. Es könnte auch sein, dass der 19-Jährige beide Staatsbürgerschaften hat.

"Wir sind nicht machtlos, aber wir können nicht mit deutschen Polizisten in einem souveränen Staat auftauchen", sagte Jani zur Kritik, dass sich der Verdächtige möglicherweise der Strafverfolgung entzieht. "Wir halten den rechtsstaatlich vorgeschriebenen Weg ein." Zugleich betonte sie: "Die türkische Seite verweigert sich nicht."

Bundesamt für Justiz mit einbezogen

Die "Bild"-Zeitung zitierte am Dienstag die Staatsanwaltschaft im türkischen Ort Sivas, wonach der 19-Jährige in der Türkei nicht gesucht werde. Es liege auch kein Haftbefehl der türkischen Justiz vor, hieß es in dem Bericht.

Die Sprecherin in Berlin verwies darauf, dass die türkischen Behörden ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet haben, um die Ermittlungspapiere der Berliner Staatsanwaltschaft zu sehen. Darüber sei noch nicht entschieden. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls sei das Bundesamt für Justiz einbezogen worden. Die Abstimmung dauere noch an.

Ob ein Verfahren in der Türkei eröffnet werden soll, ist unklar. Bei einer Verurteilung in der Türkei könnte ihm nach Einschätzung von Experten aber eine höhere Strafe drohen als in Deutschland, auch weil dort das Jugendstrafrecht nicht angewendet wird.

Quelle: dpa/ap
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